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Geschrieben von granphi am 28.10.2010, 19:47 Uhr

AE und gemeinsames sorgerecht

guten abend,

seit freitag gehöre ich wieder hier her und hab eine frage wie ihr das gelöst habt mit dem gsr.

wa darf/muss der kv erfahren, was kann man ohne seine einwilligung tun?

ich habe bei meinen anderen beiden kids das alleinige sr, dieses mal hat der vater allerdings darauf gepocht auch sr haben zu wollen. somit ist das gsr für mich totales neuland.

bei der erklärung haben wir so nen wisch bekommen, aber daraus wird man nicht so recht schlau.

wie regelt ihr das?

 
8 Antworten:

Re: AE und gemeinsames sorgerecht

Antwort von krümel und murmel am 28.10.2010, 19:54 Uhr

versteh den sinn dieser frage nicht ganz.
kv und ich haben beide gsr und ich unterrichte ihn über alles was unser kind betrifft.
genauso als wenn wir zusammen leben würden.
gibt es speziell ein thema wo du wissen möchtest was er wissen sollte und was nicht?
so ins blaue geschossen tipps zu geben finde ich doof und hilft dir evtl nicht ganz weiter

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Re: AE und gemeinsames sorgerecht

Antwort von Fru am 28.10.2010, 20:47 Uhr

Möchtest Du denn die Kommunikation nur auf das beschränken, was Du ihm mitteilen MUßT??? Dann kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, aber ich denke es ist sinnvoll, vor allen Dingen wegen dem Kind, das man sich über so ziemlich alles informiert, vielleicht nicht gerade, wenn er einen Pups in die Windel gemacht hat, aber sonst sollte die Kommunikation so gut sein, das sich die Frage eigenltihc nicht stellt

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stimme da fru zu

Antwort von krümel und murmel am 28.10.2010, 21:14 Uhr

wenn man auch nach der trennung einigermaßen gut klar kommen möchte dann sollte man den kv am leben des kindes teilhaben lassen.ansonsten gibt das schnell reibereien. der vater hat ein recht darauf am leben des kindes teil zu nehmen.

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Re: stimme da fru zu

Antwort von mf4 am 28.10.2010, 21:25 Uhr

Ich hatte immer und habe das alleinige SR aber ich habe mich nie gefragt in was ich ihn einbeziehen MUSS. Ich teile ihm selbstverständlich wichtige Dinge mit... er war und ist doch der Vater.

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Re: AE und gemeinsames sorgerecht

Antwort von shortie am 29.10.2010, 0:32 Uhr

Bei uns ist das so geregelt, dass der Vater alles erfährt, wonach er fragt. Wir haben noch und werden wohl auch nach der Scheidung, gemeinsames Sorgerecht haben.
Bei den Dingen, wo er mit unterschreiben muss, lege ich ihm Unterlagen vor, meist zu spät, aber wenn er nicht greifbar ist kann ich es nicht ändern, wenn OPs sind, informiere ich ihn, bsp Unfall mit Knochenbruch, bei Konteneröffnung bei der Bank brauchte ich ihn, und werde ihn noch ab und zu brauchen, und sonst brauchte ich ihn selten.

Da unser KV wenig bis nichts wissen will, weiß er halt sonst nichts.

Ich brauche ihn echt selten, Krankenkasse ist auch meine Angelegenheit, der Ex ist sogar noch über mich familienversichert.

WENN er aber mehr wissen wollen würde, sich mehr beteiligen wollen würde etc., dann würde ich das sehr(!) begrüßen und unterstützen.
Ganz klar, das wäre einfach für alle Beteiligten die bessere Option.


LG!

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Re: AE und gemeinsames sorgerecht

Antwort von Patti1977 am 29.10.2010, 8:15 Uhr

Hallo,

alles wo er unterschreiben muss wie schulanmeldung, wahl religion oder ethik usw. wird er gefragt. da er eh darüber keine meinung hat, sagt er immer ja. da habe ich es einfach, er ist denkfaul. fragt er, bekommt er auskunft, bei schulischen problemen wird er unterrichtet. weihnachtsgeschenke werden abgestimmt, dass heißt, er fragt: was kann ich schenken, ich sage was. denkfaul halt ;-)

ohne seine einwilligung: urlaub (zeiten werden vorher besprochen), hobby, welches nicht in seinen zeitbereich fällt, zahnartzbesuche und ähnliches. alltag halt,

nach 5 jahren habe ich raus, wie ich was anzupacken habe.

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Re: AE und gemeinsames sorgerecht

Antwort von mf4 am 29.10.2010, 8:33 Uhr

Ich wurde ganze 2 Mal danach gefragt, ob ich alleiniges SR habe. Das war bei Konto-Eröffnung fürs Kind unter 18 und wegen Ausstellung der Kinderreisepässe.
Nur in den beiden Fällen hätte ich eine 2.Unterschrift gebraucht.

Krankenkasse, KiTa, Hort und auch im KH musste ich niemals etwas nachweisen oder eine 2.Unterschrift vorlegen.

Als MUSS muss man nicht viel.
Ich würde sicher auch den Ex nicht anrufen, weil ein Kind grad erkältet ist oder einen Wackelzahn hat. Sowas kann man mal nebenbei erwähnen bzw. können ja die Kinder auch reden und Papa fragen, was es neues gibt.

Da der Vater der beiden Großen wenig Interesse an meinen Infos hatte gabs auch bal keine mehr. Erfragte auch nie nach. Kannte nicht die Schulnoten der Kinder, wusste nicht vom 1.Kuss und wenn ein Kind im KH war auch nicht... er wäre eh nicht gekommen.
Der Vater der beiden Großen möchte die Infos, teilhaben am Leben seiner Kinder und was wichtigs oder einfach wissenswert ist teilen wir. Er erzählt mir auch, was am Papa-WE los war.

lG mf4

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Re: AE und gemeinsames sorgerecht

Antwort von granphi am 29.10.2010, 18:07 Uhr

danke, die letzten antworten waren genau die die ich haben wollte... der kv meiner mittleren (kein sr) erfährt eher selten was, weil er sie eh nur alle 3 wochen für wenige stunden besucht. vielleicht ändert sich das, wenn tochter nun vorraussichtlich alles 2 wes zu ihm geht. dann nimmt er ja auch mehr an ihrem leben teil und sie an seinem.

der kv von kind eins hatte immer wenig zeit, das zeugnis hab ich ihm fast immer zum unterschreiben hingelegt, damit er die noten sieht, obwohl er kein sr hat(te). nun ist ja kind erwachsen und brauch unsere einwilligung für seine angelegenheiten nicht unbedingt mehr.

bei kv 3 weiß ich eben noch nicht wie es laufen wird, weil das mein erster fall mit gemeinsamen sorgerecht ist, deswegen war hier auch die frage, was muss er alles erfahren und was kann man getrost unter den tisch fallen lassen

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