Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Birke am 21.07.2012, 17:23 Uhr

Schulanmeldung

Mein Bruder ist seit einem Jahr getrennt (seit einem Monat off. geschieden) sein Sohn ist 7. Sie haben eine außergerichtliche Einigung. Der Sohn ist in der Woche bei der Mutter und jedes Wochenende nach der Schule bis So abend bei ihm. Mein Bruder wollte ihn ursprl. ganz haben, und auch der Sohn wollte nur bei Papa wohnen, da beide ein enges Verhältnis zueinander haben, und mein Bruder sich sehr viel um ihn (neben der Arbeit) um ihn gekümmert hat. Mein Bruder wohnt ca. 30 Autominuten vom Ort entfernt, hat die Bestimmung des Schulortes. Seine Ex-frau arbeitet jeden Tag hier, in der Nähe der Schule, dh. sie muss sowieso hierhin, wo der Sohn zur Schule geht. Nun will sie das ändern, weil er offiziell das 1. Schuljahr nicht geschafft habe, (obwohl im Zeugnis die Versetzung in die 2. Klasse drin steht) und nach Aussagen meines Neffen ist er dort auch schon angemeldet. Mein Bruder weiss jedoch von nichts, er bekommt auch keine Antworten auf seine Fragen...
Jetzt kam ein Brief von einem Rechtsanwalt. Seine Ex-Frau möchte ihren Sohn jetzt jedes 2. Wochenende haben, sie fände es auch nicht gut mit der Schule, er sei dort immer bis 15 Uhr und viel zu spät zuhause, um sich mit Freunden zu verabreden (sie wohnen aber außerhalb vom Ort und sie hat noch niemals einen Spielplatz mit ihm besucht), während er sich oft bei Klassenkameraden bemüht und auf Spielplätze geht.
Kann sie den Sohn denn einfach an einer neuen Schule anmelden? Nachfragen an der Schule kann er nicht, da Ferien sind.

 
10 Antworten:

Re: Schulanmeldung

Antwort von CKEL0410 am 21.07.2012, 17:47 Uhr

Hallo eigentlich braucht man beide Unterschriften zur Anmeldung,aber ich kenne viele die haben ihre Kinder allein angemeldet,bei uns hat auch niemand gefragt,es hatte nur eine Unterschrift ereicht. Kann also klappen.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 21.07.2012, 18:31 Uhr

"hat die Bestimmung des Schulortes"

Wer hat das gesagt?

Prinzipiell entscheiden das bei GSR beide Eltern gemeinsam. Theoretisch.
Praktisch fragt da kaum einer danach und ist das Kind erstmal angemeldet, ist es (oft) schwer dagegen vorzugehen.

Allerdings erschließt sich mir nicht, warum der Vater den Schulort bestimmen sollte, wenn die Mutter das Kind während des Schulalltages (unter der Woche) betreut.

LG
S

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Re: Schulanmeldung

Antwort von mf4 am 21.07.2012, 19:09 Uhr

Um das allein oder gemeinsam zu entscheiden müßten die Schule nach dem SR fragen...
ich habe ASR aber das wußte ja die Schule nicht... ich konnte in der Kita sowie in der Schule meine Kinder allein anmelden.

Das die Mutter das Kind auch mal am WE bei sich haben möchte steht ihr zu wie ihm auch.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Mamamia72 am 21.07.2012, 23:48 Uhr

Das ist mehr als verständlich, daß die Mutter auch mal Wochenenden mit Sohn verbringen will und nicht nur meist stressigen Alltag - Arbeits- und Schultage. Was ja wohl auch Sinn der "klassischen" jedes Zweite-Wochenende-Regelung ist.
Gemeinsame Aktivitäten sind ja so wohl nur in den Ferien möglich. Kann sich Vatern nicht auch mal unter der Woche, sozusagen als Ausgleich, um Sohn kümmern? Und somit auch Anteil am Alltagsleben nehmen?
Allerdings ist die Art der (Nicht-)Kommunikation seitens der Mutter auch nicht gerade ideal.
Versuchen, sich zusammenzusetzen, um eine alternative und für alle tragbare Umgangsvereinbarung zu finden? Gut für das Kind halte ich das so nicht (auch im Hinblick auf Freundschaften mit Schulkameraden pflegen, das fand bei uns auch vorwiegend am jeden 2. Wochenende statt...).
LG,
Isa

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Möhrchen am 22.07.2012, 9:26 Uhr

Hallo,

ich denke schon, daß sie da keine großen Probleme hatte, wenn sie es tun wollte. Kinder haben ja eine Schulpflicht und da fragt keiner nach der Zustimmung des anderen Elternteils - zumindest nicht an öffentlichen Schulen.

Ich vermute mal, daß er die Bestimmung des Schulortes und die Regelung des Umgangsrechts aufgrund dieser außergerichtlichen Einigung hat.

Wenn die andere Vertragspartei gegen die Einigung vorgeht, müßte man wohl rechtlichen Beistand bemühen, der zur Klärung beiträgt. Wenn die beiden ein enges Verhältnis haben und er quasi zugunsten dieser Regelung auf den Streit ums ABR verzichtet hat, ist die Tour ziemlich link und ich würde mir ernsthaft überlegen, da noch mal anzusetzen...

Warum war Dein Bruder nicht mit bei den Elterngesprächen in der Schule - vor allem, wenn da was im Argen lag? Sowas kommt ja nicht von heute auf morgen. Ich glaube, Sitzenbleiben geht in der ersten Klasse noch nicht oder nur in ganz harten Fällen...da wird wohl eher eine Empfehlung an die Eltern ausgesprochen.

lg heike

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Möhrchen

Antwort von nociolla am 22.07.2012, 18:27 Uhr

Meine Schule hier hat gefragt als ich gerade Umgezogen bin .

A.
wollte die Schule die Kinder nur anmelden / Ummelden wenn ich eine Amtliche Meldebestätigung habe das ich jetzt im Ort Wohne .

Die Meldebestätigung habe ich nur bekommen gegen Vorlage einer Einverständnis Erklärung des Vaters und einer Kopie seines Ausweises , damit sie sehen das auch er die Einverständnis Erklärung Unterschrieben hat und nicht wer anders .
Und einer Kopie der Geburtsurkunden der Kinder damit sie sehen das ich echt die Mutter und er echt der Vater ist .

B.
wollte die Schule eine Schriftliche Erklärung das er den Schulwechsel zustimmt & das er zu stimmt das sie Religionsunterricht statt Ethik haben . Plus wieder eine Kopie seines Ausweises um die Unterschriften zu vergleichen .

Ich habe auch nichts wieder mit bekommen wird alles in der Akte mit abgeheftet falls mal was anliegt .

In der Alten Schule durfte ich alles selber entscheiden denke das lauft hier anders .

Eigentlich auch hier kein Problem da er immer sagt setze es auf wenn ich die Kinder bringe Unterschreibe ich es , nur lästig .
Aber eine Generalvollmacht für die Schule mag er nicht Unterschreiben er möchte immer gefragt werden .

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Re: Möhrchen

Antwort von Möhrchen am 22.07.2012, 18:43 Uhr

Ok - das lag das dann eher an Deinem Umzug und da macht das wohl auch Sinn. Ich denke, daß es was anderes ist, wenn man schon länger dort wohnt/gemeldet ist...dann wird man ja schon vorher offiziell über die nächstliegenden Schulen informiert und selbst, wenn ein Elternteil nicht zustimmt, muß ein schulpflichtiges Kind doch eine Schule besuchen. Sicher sind da in den letzten Jahren vermehrt Streitigkeiten aufgetaucht, die zu solchem Vorgehen führen. Ich habe unsere Tochter alleine an der Schule angemeldet und auch alleine unterschrieben, daß sie am Religionsunterricht teilnehmen darf. Da hat niemand nach dem Vater gefragt. Dürften sie natürlich, da er informiert und einverstanden war mit der Wahl der Schule...klar, ist dann lästig mit dem Unterschreiben.

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Re: Möhrchen

Antwort von Möhrchen am 22.07.2012, 18:47 Uhr

Obwohl...mir hat neulich eine Bekannte erzählt, daß sie auch innerhalb der Stadt umgezogen ist und ihr Kind deshalb einen anderen Kiga besuchen sollte/mußte. Dem hat der Vater auch nciht zugestimmt...das Ganze ist dann vor Gericht gelandet und der Richter hat natürlcih entschieden, daß sie das Kind da anmelden darf...Begründung: die Mutter hat ja den Alltag mit dem Kind und es wäre ihr nicht ohne schwerwiegenden Grund zumutbar, das Kind zum alten Kiga zu bringen. Die Gründe des Vaters waren eher fadenscheinig und das Kind ja auch nur 3 km weiter weggezogen...trotzdem lag der neueu Kiga einfach 1000mal praktischer für die Mutter (Arbeitsweg usw.). Aber Kiga ist ja auch keine Pflichtveranstaltung.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von erdnusslove am 22.07.2012, 21:57 Uhr

also:
1) normal ist es so, dass dein kind nur dort zur schule gehen kann, wo es wohnt. wie es bei einem modell ist, wo regelmäßig gewechselt wird, wäre evtl. zu klären, ist jedoch nur die meldung in einem haushalt möglich, würde ich von ersterem ausgehen.

2) haben beide das sorgerecht? dann ist die schule verpflichtet, an beide eltern jegliche information herauszugeben. v.a. an/abmeldung mW. Jedoch: zB Briefe des Klassenlehrers denke ich mal werden anders gehandhabt, so dass sich da vermutlich die Eltern untereinander absprechen müssen.

3) versetzung in 2. klasse steht im zeugnis? hat er das gesehen? dann ist das offiziell und nichts anderes! zeugnis ist ein dokument, kann höchstens sein, dass sich einer vertan hat, dann schule informieren und neu ausstellen lassen.

ggf. würde ich als vater mit der km das gespräch suchen und wenn das nicht möglich ist, mit dem lehrer seines vertrauens bzw. der schulleitung sprechen. dabei sollte ersichtlich sein,dass es ihm das wohl des kindes geht.

lg und viel glück

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Re: Schulanmeldung

Antwort von erdnusslove am 22.07.2012, 22:01 Uhr

noch was: ggf. im sekretäriat anrufen, diese kräfte arbeiten tw auch dann. außerdem kann er sich auch ne rechtsberatung in manchen beratungsstellen für wenig geld unverbindlich holen.

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