Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bluemelein71 am 16.08.2009, 8:18 Uhr

Geht nur mit Zustimmung des "Erzeugers" ;-)

Mein Sohn aus 1. Ehe = trägt Nachnamen des Erzeugers
Ich bin in 2. Eher verheiratet = anderer Nachname, habe alleiniges Sorgerecht
Gerichtspfleger sagt: er hat in 30 Jahren Tätigkeit noch nie die Unterschrift des Vaters ersetzen lassen, so triftige Gründe gäbe es im Grunde nicht

Erzeuger stimmt nicht zu, weder Namensänderung noch Adoption

Schönen Sonntag
Gruß

 
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von salsa 02.03.2009

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Stichwort: Zustimmung

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