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Kann ich und wie kann ich den Nachnamen meines Kindes ändern?

Thema: Kann ich und wie kann ich den Nachnamen meines Kindes ändern?

Hallo zusammen, ich lebe seit gut 2 jahren getrennt mit dem VAter meines Kindes seit über nem halben JAhr will er auch nix mehr wissen von ihm, Tobias ist mittlerweile 3 JAhre. Ich habe damals schonmal nachgefragt auf dem Ordnungsamt, wegen Nachnamensänderung, der er den von seinem Vater trägt. Auf dem Amt sagten sie es würde gehen mit zustimmung des Vaters und einem Ordnungsgeld, danach war ich wegen Differenzen mit dem KV bei einer Anwältin undsie meinte das das nicht geht. Mich nervt es einfach das er anders heißt, wir wollten damals heitaten und wurden nicht gut beraten und haben ihn von geburt an so genannt und 1,5jahre später brennt er mit ner anderen durch wo er wieder ein Kind gezeugt hat. Kann ich das machen oder nicht, kennt sich jemand aus hier? LG Diana

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 20:45



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Also ich kenne es auch so das wenn der Vater zustimmt, der Nachname geändert werden kann. Von einem Ordnungsgeld weiß ich nichts. Könnte möglich sein. Lg Latrixa

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 20:53



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frag mal beim familiengericht (oder standesamt?) nach. grundsätzlich ist aber die zustimmung des vaters erforderlich - soweit ich weiß. solltest du heiraten und den namen des mannes annehmen( ich meine nicht den vater deines kindes) dann gehts auf jeden fall und das familiengericht würde es dir auch ohne einwilligung ( also mit verweigerter einwilligung) erlauben.

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 20:57



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eine tante hat mir gesagt, wenn ich jemanden heiraten sollte und seinen namen annehme, dann muste er meinen sohn adoptieren, damit er auch dem namen bekommt eines weiß ich der KV würde sowas nicht zustimmen haben kein tolles verhältnis

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 21:03



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Ja genau, so ist das auch mitm adoptieren. Es ist selbst so wenn der werdene Ehemann der Vater des Kindes ist, aber das Kind nicht seinen Nachnamen trägt. Da muß er auch sein eigenes Kind adoptieren...

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 21:11



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und muß da auch der KV zustimmen wenn ich einen anderen Mann Heirate und er ihn adoptieren will, damit ist doch dann auch der KV befreit vom Unterhalt oder??

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 21:17



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doch ich denke bei adoption übernimmt der neue vater alle rechte und auch pflichten- entlässt daher den leiblichen vater aus der unterhaltspflicht.

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 21:21



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ja aber der KV muß auch zustimmen oder? Och man, der hätte sich nie gemeldet zu seinem 3.Geburtstag ich habe meinem Sohn das Telefon gegeben und gesagt ruf mal den Papap an und am selben abend kam er noch vorbei und wollte sich melden, das ist 3 Wochen her, ich wüste nicht wie er reagiert wenn ich ihm sage das ich den namen ändern will, habe vor nem jahr schonmal wie sagt vor gehabt aber das hat er gesagt nur wenn der Unterhalt auch ein seperates sparkonto geht und lauter so ein mist wo ich mich drauf einlass

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 21:30



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Ich glaube er muß zustimmen. Sonst geht nix. Ich kenne hier im Dorf einen Jungen der auch bei seinem Vater lebt. Da die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch den Namen Ihres Ex trug heißt das Kind wie der mitterlweile verstorbene Ex Mann der Mutter - lebt zudem beim Vater der - logo - einen ganz anderen Namen trägt. DAS ist mal blöd. Der Bub trägt eine Nachnamen von einem Mann der nicht mehr lebt, den er nicht kennt und mit dem er - selbst wenn er noch am Leben wäre - nix zu tun hätte. Ändern läßt sich das aber wohl nicht.

Mitglied inaktiv - 15.08.2009, 22:55



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Namensänderung bei gemeinsamen Sorgerecht geht nur mit zustimmung des Vaters! Hat er kein Sorgerecht, aber das Kind trägt seinen Nachnamen so muss er auch dann erst zustimmen. Die zustimmung kann jedoch vom Gericht ersetzt werden, aber ich denke da müßten schon triftige Gründe her. Kosten der Umbenennung, so hat das Standesamt es uns gesagt liegen so bei 30€. Ist aber eher eine Bearbeitungsgebühr und kein Ordnungsgeld und das ganze wird auf dem Standesamt gemacht. LG

Mitglied inaktiv - 16.08.2009, 08:08



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Das war mal Latrixa.Wurde aber vor ein paar Jahren abgeschafft. Wenn das Kind vor der Ehe geboren wurde und man danach heiratet brauch man nur eine Namensänderung zu machen. Adoptieren brauch der leibliche Vater sein Kind nicht mehr. lg

Mitglied inaktiv - 16.08.2009, 08:11



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Mein Sohn aus 1. Ehe = trägt Nachnamen des Erzeugers Ich bin in 2. Eher verheiratet = anderer Nachname, habe alleiniges Sorgerecht Gerichtspfleger sagt: er hat in 30 Jahren Tätigkeit noch nie die Unterschrift des Vaters ersetzen lassen, so triftige Gründe gäbe es im Grunde nicht Erzeuger stimmt nicht zu, weder Namensänderung noch Adoption Schönen Sonntag Gruß

Mitglied inaktiv - 16.08.2009, 08:18



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Und das ist auch gut so, wobei Einzelfälle wie von mir beschrieben tragisch sind fürs Kind. Ich weiß aber auch nicht ob der Vater da schonmal richtig nachgehakt hat ob evtl die Möglcihkeit besteht, ich glaube der ist ziemlich Flekmatisch!

Mitglied inaktiv - 16.08.2009, 08:45



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Sorry, das konnte ich mir nun nicht verkneifen und ja ich weiß, ich bin böse!

Mitglied inaktiv - 16.08.2009, 13:05



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Ich werde dann mal auf Standesamt traben und mich beraten lassen, mich nevt es so das mein Sohn einen anderen NAchnamen hat, weil sie ihn auch bei mir verwenden, weiß ja keiner groß und es kommt gern zu verwechselungen, vielleicht geht ja alles gut drückt mir die Daumen und vielen dank für die netten tipps und beantwortungen

Mitglied inaktiv - 16.08.2009, 21:14