Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.06.2013, 18:58 Uhr |
Frage zum Ehegattenunterhalt
Spätestens nach 3 Jahren wird die Ehe auch ohne Zustimmung des Antragsgegners geschieden, manchmal auch vorher, wenn der Richter den Eindruck hat, daß eine Versöhnung ausgeschlossen ist. So lange ist Trennungsunterhalt fällig. Der Trennungsunterhalt basiert auf dem Status Quo von vor der Trennung. Wenn sie zu dem Zeitpunkt im unbefristeten, unbezahlten Urlaub war, dann darf sie das bleiben.
Nach der Scheidung werden dann die Karten neu gemischt - daher wäre es ungünstig für die Mutter, den Job zu kündigen. Sobald das jüngste Kind 6 ist, ist zumindest eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar.
Auf die Betreuung würde ich nichts geben. Berechtigt oder unberechtigt - im Zweifel leiden Kinder so sehr unter der Scheidung, daß ihnen die lange Fremdbetreuung nicht zugemutet werden kann. Da geht immer was, ohne das bewerten zu wollen.....
- Frage zum Ehegattenunterhalt - Einstein-Mama 16.06.13, 18:23
- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - Strudelteigteilchen 16.06.13, 18:58
- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - Einstein-Mama 16.06.13, 19:11
- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - Strudelteigteilchen 16.06.13, 19:20
- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - Einstein-Mama 16.06.13, 19:57
- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - Einstein-Mama 16.06.13, 21:06
- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - Einstein-Mama 16.06.13, 19:57
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- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - shinead 16.06.13, 22:01
- Re: Frage zum Ehegattenunterhalt - Strudelteigteilchen 16.06.13, 18:58
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