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Geschrieben von mauskeks24 am 25.04.2008, 14:25 Uhr

Ehegattenunterhalt und Hartz 4 wer kennt sich aus?

vor einem halben jahr hat sich mein mann von mir getrennt. seit dem gibt es natürlich zoff wegen dem geld. wir haben beide einen anwalt, merken aber gerade wie die unser geld aufsaugen, denn was muß man da 6 monate klären wenns sich beide fast einig sind?
nun meine frage wir wollen beide die anwälte sein lassen und uns so einigen.
wäre ja kein thema nur beziehe ich leider hartz 4 und die haben ja schon gefragt was er zahlt.

nun meine frage kann man einfach zu arge gehen und sagen er bezahlt xy euro und akzeptieren die das oder wie läuft das?

wir wollen einfach da sgeld für den anwalt sparen, da es ja schon mir und dem kleinen zu guten kommen würde

danke

 
3 Antworten:

Re: Ehegattenunterhalt und Hartz 4 wer kennt sich aus?

Antwort von Traumfänger am 25.04.2008, 14:52 Uhr

Dein Anwalt kann doch berechnen, was er zu zahlen hätte. Ich würde mich nicht "einfach so" einigen. Klar spart Ihr Geld, aber es kann auch sein, dass er Dich über den Tisch zieht. Wenn Ihr Euch zerstreitet, wird er alles abstreiten und Du hast nichts in der Hand und kannst nicht mal den Unterhalt pfänden. Nee, nee. Wenn dann nur mit notariellem Vertrag plus Beglaubigung, das kostet aber insgesamt rund 3000 Euro. Hat gerade ne Freundin von mir versucht zu zahlen....

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Re: Ehegattenunterhalt und Hartz 4 wer kennt sich aus?

Antwort von fille am 25.04.2008, 15:07 Uhr

Hallo,
mit Harzt 4 kenne ich mich nun nicht aus, aber wieso sollte es nicht möglich sein, dass ihr euch selbst einigt, finde ich eine gute Idee!
Und da könnt ihr genauso nach den entsprechenden Richtlinien gehen, wie es die Anwälte doch auch machen, kann man sich fast alles im Netz suchen. Sicher wäre es gut, wenn ihr da eine Vereinbarung zu macht, damit ihr was in der Hand habt.
Ich habe mit meinem Ex auch keine schriftliche Einigung, ab und zu braucht man mal so was für Kindergarten oder ähnliches, da setzen wir halt einen Schrieb auf: XXX bekommt folgenden Unterhalt für die Kinder und sich.... Bisher hat das immer gereicht. Wir haben bei der Scheidung darüber keine Vereinbarung getroffen über das Gericht.
Im übrigen gibt es eine gute Seite, gib mal ISUV bei google ein, da findet man sehr viele Informationen,


grüße von Katrin

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Re: Ehegattenunterhalt und Hartz 4 wer kennt sich aus?

Antwort von mamafürvier am 25.04.2008, 15:35 Uhr

Einigung ist absolut okay. Ich denke ihr müßt das schriftlich haben, wieviel er bezahlt. Du wirst ja sicher auch Kontoauszüge haben. Die will die ARGE (bei uns iste s so) sehen.
lG Kerstin

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