Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Starlet82 am 14.06.2013, 15:35 Uhr

Post vom Anwalt

Nun hab ich auch von seinem Anwalt ein Schreiben mit Forderungen.Sagt mir bitte,dass diese in diesem Umfang nicht möglich sind:
1.wochenende alle 14 Tage
2jeden Dienstag auf mittwoch
3.freitags alle 14 Tage 17-19h
4.Hälfte der Ferien
5.3mal 3 Wochen mit zu seinen verwandten
6.1. und 2. Weihnachtsfeiertag
7.alle anderen Feiertage hälftig

Allerdings nur die Große.die kleine soll ich in den Stillpausen immer mal vorbeibringen...
Und ich soll mich nach seinen Dienstzeiten flexibel richten.warum aber dann überhaupt die Forderungen?passt doch hinten und vorne nicht...

 
43 Antworten:

Re: Post vom Anwalt

Antwort von Pamo am 14.06.2013, 15:37 Uhr

haha, das ist echt lustig

vor allem dass du dich flexibel nach seinen Dienstzeiten richten sollst

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von mf4 am 14.06.2013, 15:41 Uhr

Hm... finde ich ziemlich normal... jedes 2.WE Fr-So ist üblich.
Die 1 Nacht unter der Woche wäre ein Extra aber dafür holt er das Kind offenbar erst an den Samstagen.
Die Weihnachtsfeiertage würde ich mit ihm nochmal absprechen, ob 1 Tag für ihn okay wäre.

Hier lief es immer so:

Jedes 2.WE Fr abends bis So abends.
Oster/Weihnachten usw. haben wir uns die Feiertage geteilt.
Ferien wie er Urlaub nehmen kann aber ca. 1/2 könnte passen.

So klappt das seit die Kinder 3 und 4 waren und das seit über 6 Jahren.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von mf4 am 14.06.2013, 15:42 Uhr

diese Flexibilität die von dir verlangt wird halte ich allerdings auch für einen Witz

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Das ist doch Standart, oder?

Antwort von Jeckyll am 14.06.2013, 15:51 Uhr

Jedes zweite Wochenende, einmal unter der Woche und die Ferien und Feiertage hälftig.
So gesehen hat der Anwalt da nichts ungewöhnliches verlangt oder war gar kreativ ;)

Dass er aber erst so klare Forderungen stellt und dann aber Rücksicht auf Dienstpläne wünscht ist schon.... hmmmmm.... blöd von ihm?

Und "vorbeibringen" musst Du die Kleine auch nicht, so weit ich weiß ist es die Pflicht des Vaters seine Kinder zu holen und zu bringen. Ich würde also den Vorschlag machen, dass er beide Kinder Samstag morgens abholt, mit beiden etwas unternimmt und die Kleine dann zum Stillen und über Nacht wieder nach Hause bringt, die Große darf/soll dann bei ihm bleiben bis Sonntag. Und wie er das mit dem Stillen in den Ferien machen will ist mir auch nicht ganz klar. Denke das geht erst wenn die Kleine nicht mehr gestillt wird.

Wo ist denn dein Problem bei diesen Zeiten? (wobei es ja auch oft so ist dass Väter in der Trennung "HIER" schreien und "ICH WILL MEINE KINDER SO OFT WIE MÖGLICH SEHEN" aber wenn sie dann merken dass das auch anstrengend ist die Sache mit dem Umgang schnell reduziert wird oder einschläft)

Jeckyll

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welcher umfang schwebt dir denn vor?

Antwort von mama.frosch am 14.06.2013, 15:53 Uhr

kann da jetzt nichts ungewöhnliches oder unangemessenes dran finden (außer der forderung, dass du dich flexibel nach seinen dienstzeiten richten sollst, was natürlich völlig daneben ist)

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Dani01 am 14.06.2013, 15:54 Uhr

Hallo,
also

1.wochenende alle 14 Tage
Samstag bis Sonntag, wenn ja doch normal

2jeden Dienstag auf mittwoch
okay, kann man sicherlich machen, aber wozu ?

3.freitags alle 14 Tage 17-19h
also an den Wochenenden, wo er sie nicht hat, finde ich nett, allerdings wäre mir das etwas viel, irgendwo muss ja auch noch mein Famileineleben mit den Kindern in Ruhe kommen

4.Hälfte der Ferien
normal

5.3mal 3 Wochen mit zu seinen verwandten
kann er ja in seiner Hälfe der Ferien machen
WO kommt er noch her ?

6.1. und 2. Weihnachtsfeiertag
nee, da würde ich über einen verhandeln

7.alle anderen Feiertage hälftig
nun je, kann man sicherlich machen

Insgesamt bin ich unschlüssig, ich finde es gut, dass er sich viel am Leben der Kinder beteiligen möchte, andererseits sehe ich nicht, wie DU zur Ruhe kommen willst, wenn er ständig da ist.

Schwierig !

LG
D.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 15:55 Uhr

Normaler Umgang. Du sprichst immer von Forderungen... er ist der Vater und wenn er nich Unzurechnungsfähig ist, haben die Kinder auch ein Recht auf ihn.

Was die Flexibilität anbelangt. Die kleine ist 3 Monate UND wird gestillt. Soll er zu einer bestimmten Zeit kommen und die Kleine hat just da Hunger habt ihr beide nichts davon. Du würdest dann umgekehrt auch ihm eine Menge an Flexibilität abverlangen.

Ich persönlich fand es nervend und aufreibend ihn dann während des Stillens im Haus zu haben und damals war unser Verhältnis auch nicht rosig.. Alternativ hätte er ja sonst flexibel auf Abruf vor der Tür warten müssen. ..

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Dienstzeiten

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 16:01 Uhr

Ähm wenn er Überstundenachen muss? Soll der umgang dann verfallen ?

Wenn die Dienstpläne jeden monat neu geschrieben werden? Z.b. mc d... und er wird in der Betreungszeit mal eingeteilt, sollte man docj flexibel eonen andeen tag tauschen können. Dafür muss doch nicht der ganze besuchstag wegfallen!

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Re: Das ist doch Standart, oder?

Antwort von mf4 am 14.06.2013, 16:14 Uhr

Spätestens, wenn es darum geht Kind 2 auch nehmen zu "müssen" wird er weniger wollen. Da bin ich mir heute schon sicher.
Auf Dauer wird es ja nicht so bleiben können, dass er die Geschwister ständig getrennt voneinander Zeit (mit Papa) verbringen.
Noch ist das Baby so klein aber auf lange Sicht sollte er schon beide Kinder gleich behandeln.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Leewja am 14.06.2013, 16:26 Uhr

an sich nicht verwerflich, er könnte durchaus ja auch ein 50/50-modell wollen oder gar, dass die kinder bei ihm sind.

ich meine ja bloß...

das mit den verwandten, an sich ist das ja nicht schlimm oder so, ich wüsste aber gerne mal, WO das denn nun ist.

Immer mal vorbeibringen ist putzig, bei so kleinen babies wird er wohl oder übel seinen popo bewegen müssen und sie DIR zum stillen zurückbringen

und die dienstzeiten weiß er schon im vorraus und nein, auch überstunden zählen in meinen augen nicht, denn arbeitende mütter können auch nicht nach lust und laune überstunden machen.

wenn er kindertag hat, dann gibts eben klipp und klar keine überstunden, warum sollte das für väter anders sein, als für mütter???

ansonsten: er hat ein recht auf umgang und er ist der papa deiner kinder....

er ist außerdem ein feiges, ekelhaftes arschloch, ja, aber das ändert eben an der ersten tatsache nix...

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Um wessen Rechte geht es hier eigentlich?

Antwort von desireekk am 14.06.2013, 16:41 Uhr

Hallo zusammen,

ich hab das Post gelesen und die Antworten überflogen:

Für mich steht im Gesetz immer noch als erstes genannt, dass die KINDER ein Recht auf Umgang haben, nicht die Eltern.

Deshalb: finde ich die Wünsche (als mehr würde ich es Seitens das Vaters nicht sehen, denn zuerst haben die KINDER hier RECHTE) des Vaters nicht soo weit weg.

Was dazu die übliche Rechtsprechung sagt, kennst Du aus den anderen Posts.

Zur Umgang der Kleinen mit dem Papa: man kann wenn man Umgang ermöglichen möchte Muttermilch auch abpumpen und mitgeben. Sogar für ganze Nächte.
Ich hatte teilw. 6 Liter MuMi im Gefrierschrank :-)
Auch die Kleine hat ein Recht auf soviel Papa wie möglich.
Ansonstwn würde ich vorschlagen, dass er mind. jeden 2. Tag für 2-3 Stunden vorbeikommt und seine Beziehung zur Kleinen erhält/festigt.
Dabei hat dann auch gleich noch die Große etwas von ihm.
.... mal schauen, was er dazu sagt bzw. wie lange er das durchhält.

:-)))

Viele Grüße

Désirée
... die sich immer fragt, warum sich die Eltern in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen und nicht die Kinder...

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 16:48 Uhr

ich denke mal das ist Arbeitgeber abhängig. Es wird nun mal immer noch von vielen so gesehen, gerade wenn das Kind nicht beim Vater lebt.

Was dein Argument betrifft, das auch Mütter nicht immer Überstunden machen können. Das wäre dann ja wieder die Diskussion, wie gerne "Mütter" dann als Arbeitskraft gesehen werden, wenn die Betreuung (und das gilt nunmal auch für Überstunden) nicht gesichert ist. Ebenso wird es bei Vätern gesehen.

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sehe ich anders

Antwort von Leewja am 14.06.2013, 16:56 Uhr

überstunden müssen, zumindest in größeren betrieben, eigentlich vorher angekündigt und mit dem bnetriebsrat abgesprochen bzw. von diesem genehmigt werden.
Dann kann man (oder frau) sich auch betreuungstechnisch drauf einstellen.

einfach so mal drei überstunden machen geht eben mit kindern nicht, nicht als vater und nicht als mutter, fertig, aus.

damit muss ein arbietgeber umgehen können und ganz ehrlich---alle zwei wochen mal EINEN anchmittag, wo das nicht geht? keindrama...dann macht man eben montags und donnerstags dafür mehr, wenns so usus ist (wovon ich eh nichts halte).

nein, das kann er nicht erwarten, dass sie dann, wenn er um drei anruft und sagt "sorry, ex-schatz, heute wirds spät, ich kann doch nicht kommen, ich gucke mal, obs übermorgen klappt"---

und nein, betreuung gilt keineswegs auch für überstunden, ich arbeite von 7:30 bis 15:00, SCHLUSS.

dafür werde ich bezahlt, das deckt meine betreuungsform ab (ich BIN flexibel und kann ggf. auch mal länger, das kostet mich aber auch ordentlich was) und das liefere ich zu 100%.

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Re: sehe ich anders

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 17:13 Uhr

In meiner 1. Antwort wollte ich nur aufzeigen, das es durchaus mal vorkommen kann, das man Überstunden macht.

Hauptsächlich ging es aber um den DIENSTPLAN, nachdem sich die AP nicht richten möchte.

Und ich weiß von einigen Unternehmen, das er durchaus mtl. neu geschrieben wird. Darauf könnte sie sich langfristig einstellen, oder er hat eine Betreunng,die dann in den Stunden (es geht ja auch um das 3 Monate alte Säugling) auf die Kinder aufpasst.
Aber was bitte bringt das dem Vater und dem Kind an Bindung???

Jedes Jahr habe ich mit meinem Ex-Mann und dessen Betrieb das Problem, das seine Vollzeitvaterkollegen im Haushalt lebend mit ihrem Kind, den Urlaub in den Ferien genehmigt bekommen. Mein Ex als Wochenendvater musste schon öfter auf einen Teil verzichten. Dann gab es 1-2 Wochen in den Ferien und mehr nicht (Sommer).

Vielleicht wäre es interessant zu wissen, in welchem Bereich es hier in diesem konkreten Bereich der AP und ihre Ex geht. Dann könnte man ihr konkret den Rücken stärken, oder auch mehr Verständnis für den Vater aufbringen.

Eine Allgemeingültige Aussage, das es machbar ist, für sein Kind IMMER vom Arbeitgeber Rücksicht zu bekommen - denke ich kann man nicht machen. Und mehr wollte ich auch mit meinem Post nicht zum Ausdruck bringen.

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ach so noch vergessen

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 17:22 Uhr

Ich glaube, das es wie folgt gemeint ist.

Es gibt eine feste Regelung - Punkt. Sollte allerdings Dienstplanmäßig MAL was laufen, besteht die Möglichkeit darüber zu reden.

Bei mir konkret sieht das nämlich so aus.

Ex hat ein 4-Schicht-System.
Nacht - Spät - Früh - 2x12 Std. We-Dienst - Frei... dann beginnt es wieder mit der Nacht.

Wir haben die Wochenenden jeweils von Freitag bis Samstag - flexibel unter Berücksichtigung seines Schichtplans allerdings in der Spätdienstwoche erst ab Samstag.

Da steht auch in der Vereinbarung mit dem Jugendamt. 14-tägig von freitag - Samstag unter Berücksichtigung des Schichtdienstes. Und das sollte nicht heißen, das ich springen sollte...

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von Freitag-Sonntag meinte ich...

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 17:24 Uhr

o.T.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von shinead am 14.06.2013, 17:31 Uhr

Mein Gegenvorschlag wäre:

Wochenende alle 14 Tage Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 oder 18 Uhr.
Hälfte der Ferien
Teilung der Weihnachtsfeiertage (ein Feiertag Du, einer er)

Er darf gerne vorbei kommen und sich mit der kleinen beschäftigen, vorbeibringen tust Du nix.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Starlet82 am 14.06.2013, 17:50 Uhr

Also mein Ex arbeitet im Krankenhaus und wenn er Dienst hat,muss er innerhalb von 20 Minuten vor Ort sein,wenn etwas ist..deshalb versteh ich z.B. die Dienstag auf Mittwoch-Regelung nicht.

Er möchte die Wochenenden von Freitag auf Sonntag.Also jeden Freitag...

Wenn er die Große sähe,wie er will,wächst sie die halbe Zeit ohne ihre Schwester auf.Und an ihr hat er nur geringes Interesse,da sie ja mit Arbeit verbunden ist...

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Sternenschnuppe am 14.06.2013, 18:00 Uhr

Du darfst die Kinder aber nicht als eine Einheit sehen und der Großen den Papa verwehren, weil dieser mit der Kleinen nix anfangen kann.

Da kann die Große nix für, und sie ist alt genug den normalen Umgang zu haben,
Er war 3 Jahre in ihrem Leben.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Starlet82 am 14.06.2013, 18:05 Uhr

Es ist aber doch ungerecht der Kleinen gegenüber!entweder beide oder halt keine...wie soll ich das der Kleinen später erklären?

Sorry,dass da ist auch dein Papa,aber er wollte dich nicht nehmen?

Für ihn heißt sich kümmern um die Kleine dass er einmal in den Kinderwagen schaut...

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Doug-and-carry am 14.06.2013, 18:20 Uhr

Du hast pn

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von mf4 am 14.06.2013, 18:30 Uhr

Dein Baby kratzt es ERSTMAL nicht und später würde ich dann schon erwarten, dass er beide nimmt.
PS: Leider sind auch einige nicht-getrennte Väter so, dass sie mit Babys nicht viel anfangen können.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von bleibcoolMama am 14.06.2013, 18:41 Uhr

Hallo,

die Kleine wird doch auch älter und wenn Du denkst, er möchte diese Regelung weil er die Große mit drei Jahren für weniger "arbeitsintensiv" hält, dann erledigt sich das Problem doch bald von alleine.

Bei so kleinen Kindern ist der häufige Kontakt wichtig. Es ist aber die Aufgabe des Vaters, sein Leben so einzurichten, dass es den Umgangsbedürfnissen der Kinder und seinen Wunschvorstellungen entspricht. Du kannst ihm da zwar entgegenkommen, aber irgendwann wirst Du ja auch wieder arbeiten wollen und bis dahin sollte er soweit sein, dass er die Probleme die sein Beruf für den Umgang bedeutet, selbständig geregelt bekommt.

Anwälte haben leider oft kein Interesse an einer friedlichen Einigung ihrer Mandanten und wiegeln die Parteien eher auf. Wir haben gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht. Der Vater meines Sohnes war anfangs auch der Meinung, dass ich ihm den Umgang so bequem wie möglich zu machen habe. Aus den Gesprächen beim JA haben wir beide viel mitgenommen und unser Sohn hat nun auch mit zehn Jahren noch einen sehr engagierten Vater.

Versuche mal, Dir klar zu werden, was für Dich selbst wichtig ist. Stehe dazu und versuche nicht, die vorgeblichen Interessen der Kinder vorzuschieben. Es ist nämlich tatsächlich nicht so, dass nur die Kinder und der Vater Rechte haben. Auch Deine Interessen werden bei einer solchen Vereinbarung berücksichtigt.

Ach so, du harkst immer so sehr darauf herum, dass ihm die Kleine zuviel Arbeit macht. Insgesamt ist es aber so, dass viele Männer mit Babies eher wenig anfangen können. Ich selbst halte Kiga- und Grundschulkinder für viel arbeitsintensiver als Babies.

Ich drück euch die Daumen, dass ihr zu eine Regelung findet, die für alle Beteiligten tragbar ist.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.06.2013, 18:53 Uhr

Aber ist es wirklich besser, wenn Du zur Großen sagst: "Dein Papa wollte sehr viel Zeit mit Dir verbringen, aber weil ich Euch nur im Doppelpack weggeben wollte, hast Du halt Pech gehabt und ihn kaum gesehen!"

Du regst Dich über ungelegte Eier auf. Im Moment stillst Du, da geht nicht mehr, selbst wenn er wollte. Natürlich sollte sich das Ganze so entwickeln, daß er die Kleine auch peu á peu mehr nimmt, aber das mußt Du JETZT weder regeln noch seine potentiellen Reaktionen antizipieren. Über die Brücke gehst Du wenn Du davor stehst.

Reagiere erstmal mit Hilfe Deines Anwalts sachlich auf seine Wünsche. Er darf Wünsche anmelden, aber Du auch, und dann findet man einen Kompromiss - so funktioniert eine erwachsene Auseinandersetzung. Wenn Du Argumente gegen seine Wünsche hast - zum Beispiel den Bereitschaftsdienst - dann laß Deinen Anwalt das anführen. So entwickelt sich ein Gegenvorschlag, und zwar ohne jammerjammerjammer und pösepösepöse.

Es wäre wirklich hilfreich für Dich, wenn Du lernst, das zu trennen. Heule Dich bei einer Freundin aus, boxe alle vorhandenen Kissen, geh joggen oder so - das darfst Du und das brauchst Du. Und dann setzt Du Dich hin und reagierst sachlich und unemotional auf seine Wünsche und Vorschläge. Ich weiß, daß das unglaublich hart ist, aber mittelfristig ist das deutlich zielführender als Deine Ausbrüche. Been there, done that......

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stimme shinead zu

Antwort von kravallie am 14.06.2013, 19:12 Uhr

gegenvorschlag machen!!!


meinen säugling würde ich nirgendwo hinbringen.
so sind die zeiten frei verhandelbar, mit wachsendem alter und ohne brust.

gepfiffen auf irgendwelche rechte. ER hat die trennung geplant, dann muß er auch abstriche machen.
oder er beantragt in der konsequenz das abr. wenn er so sehr an seinen kindern hängt.

ja ja, emotional und antivater. ich weiß.

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damit hast du auch recht und da ich den kampf kämpfe, weiß ich das schon auch recht gut

Antwort von Leewja am 14.06.2013, 19:17 Uhr

"Eine Allgemeingültige Aussage, das es machbar ist, für sein Kind IMMER vom Arbeitgeber Rücksicht zu bekommen - denke ich kann man nicht machen."---damit, meine ich.

ich mache aber auch dienstpläne, allerdings jeweils für den Übermonat (was man ja durchaus im betrieb des bvaters auch anregen könnte, bessere planbarkeit etc.), und ich könnte bei bedarf zumindest sagen: da und da und da kann ich nicht, da hab ich die kinder, dafür würde ich aber dann da und da und da.

das kann man schon auch anmelden, ich spreche jetzt von ärzten auf meiner ebene, aber auch bei unseren krankenschwestern und-pflegern geht das so...wünsche werden nach möglichkeit erfüllt (wenn nicht möglich, wir gelost)

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ich finde das nicht ok

Antwort von Milia80 am 14.06.2013, 19:52 Uhr

und gehe davon aus dass es die anderen wären sie in der situation das ähnlich sehen würden.

die mutter hätte die kinder nie! ganz am freitag und somit würde ihr we mit den kids immer erst am sa beginnen und dazu ja auch nur alle 2 wochen.

hälfte der ferien ok aber die 3 wo kann er doch in seiner ferienzeit nehmen, v.a. hat er soviel urlaub??

klar sollten die kinder im mittelpunkt stehen aber auch der mutter soll es gut gehen und den neuen ex unter den voraussetzungen jeden 2.tag zu sehen und dazu noch auf seinen dienstplan rücksicht nehmen??

ich bin auch der meinung er ist vater von 2 kindern und als solcher sollte er sich auch verhalten und nicht 1 kind aussen vor lassen wenn die mutter bereit ist milch mitzugeben.

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Re: ich finde das nicht ok

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 20:06 Uhr

Das mit der Milch mitgeben hat sie bis jetzt aber noch nicht positiv zugestimmt. Nur das alles nicht geht weil sie stillt. Ich habe drei Kinder schon recht groß vom Ex-Mann und einen 15 Monate alten Sohn aus Ex-Partnerschaft. 14 tätig sehen sich die Geschwister nicht. ...

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ich würde auch wollen dass er BEIDE Kinder nimmt aber

Antwort von Jeckyll am 14.06.2013, 20:07 Uhr

wenn die Kleine noch gestillt wird, geht das eben nicht. Das hat dann mit bösen Absichten des Vaters nichts zu tun.
Wenn Du willst, dass er beide Kinder zu sich nimmt dann musst du abstillen.

Und wenn die Kleine nicht mehr gestillt wird kann man ihm durchaus zumuten beide Kinder zu nehmen. Manche Eltern muss man eben zu ihrem Glück zwingen und manche Väter sich mit ihren Babys auseinander zu setzen.

Wobei ich persönlich einen langsamen Übergang wünschen würde. Also nicht von heute auf morgen über das ganze Wochenende. Lieber ein paar mal unter der Woche, für einen Tag bei ihm zu Hause, dann über eine Nacht, dann über ein Wochenende und dann in den Ferien länger. So können sich Kinder und Vater an die neue Situation gewöhnen.

Und wie gesagt, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Auch nur das große Kind über das ganze Wochenende bei sich zu haben KANN so anstrengend sein dass sich das bald erledigt. Er wäre nicht der erste, spätestens wenn eine neue Frau ins Spiel kommt...

Jeckyll

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Re: ich würde auch wollen dass er BEIDE Kinder nimmt aber

Antwort von mf4 am 14.06.2013, 20:11 Uhr

Ich denke das 3j. kann ohne Probleme übers WE zu seinem Papa (immerhin lebte es ja auch ca. 1000 Tage schon mit ihm. Das Baby SPÄTER immer ein wenig mehr mit Papa bis es auch mal übers WE geht wäre das Ziel, welchen für alle das beste wäre. Bis dahin ist es allerdings nötig, dass es öfter Papa-Baby-Umgang gibt, dass sich beide aneinander gewöhnen können.
Ich denke es wird gar nicht so schwer, wenn das Kleine irgendwann auch bei Papa mal schlafen kann. Immerhin ist ja das große Kind auch dabei.

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Ich meinte damit das Baby...

Antwort von Jeckyll am 14.06.2013, 20:18 Uhr

dass das Kleine sich an den Papa (der wohl bisher eher wenig mit ihm zu tun hatte) und der Papa an das Baby gewöhnt. Langsam eben.

Denke auch nicht dass es ein Problem für die Große wäre gleich beim Papa zu schlafen

Jeckyll

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Re: Ich meinte damit das Baby...

Antwort von crazysunshine am 14.06.2013, 20:26 Uhr

hm also ich finde auf den ersten blickt klingt das ganz normal.. allerdings würde ich den freitag alle zwei wochen nicht wollen..
er hat die kinder /bzw noch das eine von freitag bis sonntag das eine wochenende...
und das andere ist eben dein wochenende... das eben auch am freitag beginnt...

das mit dem einmal in der woche sehen finde ich auch okay...
allerdings finde ich es bezogen auf die kurze schwierig mit dem nach seinen dienstzeiten richten...

da müsste eine andere lösung her..
wenn er auf abruf steht muss es ja zum teil richtig schnell gehen..
was ist denn wenn er dienstschluss hat das er danach irgendwie kommt... zb er hat um xy uhr dienstschluss, die stillzeit hat sich auch so um den dreh eingependelt.. dann kann er doch danach rum kommen und ne stunde mit ihr was machen...
und wenn es sie baden ist... aber dann entsteht ne bindung und du wärest in der nähe fals er wieder los muss...

also das wäre jetzt so ne idee die ich hätte...
das mit den ferien find ich auch okay... das mit weihnachten da würde ich auch um einen tag feilschen...

Liebe grüße

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genauso ist unser Umgang geregelt!

Antwort von Spinat am 14.06.2013, 20:32 Uhr

Meine Kinder sind nun 4 und 6. Sie sind Di auf Mi beim Papa und jeden Freitag. Ist es "sein" WE bleiben die Kinder bis Sonntag, ist es "meins" bringt er sie mir am Abend wieder.
Ferien teilen wir soweit wie möglich. Weihnachten und Silvester immer im Wechsel. Also wenn ich sie Weihnachten habe, hat er sie Silvetser und umgekehrt.

Das mit der Flexibilität nach Arbeitsdiensten und Stillzeit finde ich aber auch mehr als lächerlich.
Er kann die Kleine doch für 1,2 Stunden mitnehmen wenn er die Große holt und sie dann wieder bringen.

Und das Argument mit "beide oder keine" zählt für mich nicht!!! Lass die Große gehen und die Kleine kann mit der Zeit und je nach Alter und Stillgewohnheit auch mehr und mehr zum Papa.
Als meine Eltern sich trennten war meine Sis 6 Monate und sie ist erst mit 2 oder 3 mit zum Papa und ich war alle 2 Wochenenden (mehr oder weniger, je nach Zuverlässigkeit des Vaters).

Sei doch froh, dass der Papa sich kümmern will. Ich finds toll, dass mein Nochmann sich so toll kümmert. Du bist nicht MEHR Mama als er PAPA, das muss dir klar sein.

LG

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Re: damit hast du auch recht und da ich den kampf kämpfe, weiß ich das schon auch recht gut

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 20:53 Uhr

:-)

habe jetzt gelesen, das er auch im Krankenhaus arbeitet. Also weißt du ja einiges in dem Bereich, Dienstpläne etc.

Wie flexibel oder besser gesagt Rücksicht möglich weißt somit du besser als ich :-)

Ich sehe die ganze Problematik bei der AP allerdings eher in der Emotionalen "ich bin verletzt und er ist ein Arsch" Ebene. Das ist zu frisch um "mit Abstand" die Umgangsregelung und Elternebene zu gestalten. Ich bin immer noch der Meinung, wie in meinen vorherigen Posts der vergangenen Tage, das sie sich eine neutrale mediatorisch, unterstützende Person/Institution ins Boot holen sollte.

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ja, das wäre sinnvoll

Antwort von Leewja am 14.06.2013, 21:27 Uhr

ich kann sie total verstehen, so beschissen, wie er sich verhält....

er IST der Arsch, jedenfalls von dem, was wir hier wissen und ich könnte auch nicht gut den liebenden vater, den die kinder brauchen, sehen....man ist ja doch auch mensch, nicht wundermutti.

ein mediator/JA/Whatever wäre sicher sinnvoll...

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Sif am 14.06.2013, 21:34 Uhr

Huhu!
Zu den Zeiten ist eigentlich alles gesagt worden.
Deshalb von mir was zum Thema Baby.
Mein mini war knapp 2 Monate alt,als der Vater ging.
Er war von seiner Seite aus auch nicht willkommen..

Der Umgang fand fast 2 Jahre ohne mini statt,aber wenn der Vater hier war,wuchs das Interesse. Langsam,aber stetig.

Mittlerweile nimmt er mini zu 90% mit,ausser die gePlanten Aktivitäten sind nix für ihn.
Die beiden verstehen sich nun bestens und mini freut sich mittlerweile tierisch auf seine. Papa.

Nur Mut, die Zeit regelt vieles von allein...

Ganz lieben Gruß von sif

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Fast so ist es bei uns

Antwort von nociolla am 14.06.2013, 22:04 Uhr

Alle 14 Tage Freitag bis 19.00 Uhr ???
Dann doch bitte gleich Freitag von 17.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr.

Hier :

Alle 14 Tage Freitag nach der Schule ( ca 15.30 ) - Sonntag 19.00 Uhr

Jeden Mittwoch nach der Schule bis Donnerstag ( er bringt sie zur Schule )

Alle Schulferien jeder zur 1/2 ( wir sprechen uns aber meistens gut verträglich ab )

Ostern : 1 Jahr ich Ostersonntag ein Jahr er ( inzwischen einfach wie die Papa WE fallen )

Weihnachten & Silvester : 1 Jahr hier den Heiligen Abend und 1 Feiertag den zweiten Feiertag er dann hat er sie auch Silvester.
1 Jahr andersherum .

Nociolla

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Re: Fast so ist es bei uns

Antwort von nane973 am 14.06.2013, 22:11 Uhr

Ich verstehe das so:

Wochenende Freitag - Sonntag, Freitag 17-19, Wochenende Freitag - Sonntag, Freitag 17-19, .........

Für den Bindungsaufbau vom Mini (3 Monate) finde ich das eine gute Lösung. Ich wäre froh gewesen (eine Zeitlang gab es diese Phase durchaus), wenn der Vater meines jüngsten es geschafft hätte wöchentlich zu kommen.

Was in einem halben Jahr/Jahr ist, steht doch auf einem ganz anderem Blatt Papier....

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Patti1977 am 14.06.2013, 22:12 Uhr

für mich okay, mit stillen und baby muss man flexibel sein und vorallem auch wollen. Wir haben die Zeiten fast genauso.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Milia80 am 14.06.2013, 23:15 Uhr

wenn du den kleinen nciht mitgeben wills weil es auch durchs stellen nicht geht kannst du schlecht dem umgang mit der grossen minimieren denn es liegt ja dann nicht an ihm.

ich wollte den zusätzlichen freitag nicht, ansonsten finde ich die zeiten gut (abgesehen die forerung sich nach ihm zu richten)

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Desiree...

Antwort von LuciaMay am 15.06.2013, 21:41 Uhr

scheint irgendwie von einem Väterverein abkommandiert, um hier zu kommentieren. Ich glaube nicht, daß Dein kleines Baby so viel Papa wie möglich braucht und der Vater deshalb jeden zweiten Tag bei Dir antanzen sollte. Man ist ja getrennt, weil man getrennt ist, weil es eben nicht zusammen klappt. Da ist so häufiger(ungebetener) Besuch eben gerade nicht erträglich für Dich, und dann auch dadurch eine Belastung für das Baby.
Die Forderungen des Vater sind eigentlich typisch für die heutige Zeit. Die einzige sichere Bindung des modernen Menschen ist die an seine Kinder - da die Ehe ja nichts mehr wert ist. Deswegen der Kampf um diese. Ich frage mich nur, warum er mit Anwaltsbriefen kommt. Das ist doch alles teuer. Wenn er Flexibilität einfordert, geht das doch am ehesten, wenn ihr Euch flexibel einigt. Und das heißt auch: ohne Anwalt.
Die Forderungen des Vaters zeigen auch eines (auch typisch für die heutige Zeit): die Kinder sind im Grunde so eine Art Kuchen, der jetzt aufgeteilt werden soll. Ob sie mit diesem hin- und her zurechtkommen, ist zweitrangig.

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Re: Post vom Anwalt

Antwort von Starlet82 am 16.06.2013, 7:32 Uhr

Wenn es nach ihm gegangen wäre,hätte er es ja ohne Anwalt "geklärt".Das hieß dann,dass er kommt wann er will und die Große über Nacht nimmt, so oft und wann er will und Zeit hat.Alles flexibel halt..und ich soll mich 24 Stunden danach richten.

Da hab ich ihm dann per Anwalt einen Vorschlag meinerseits gemacht.War ihm wohl nicht flexibel genug.jetzt will er halt alle möglichen Tage rausschlagen,aber eigentlich doch alles flexibel haben...

Ich denke dass eine Einigung ohne Anwalt auch am besten anzustreben ist.Da ich ihn aber kenne,wird das nicht funktionieren.Es muss halt alles nach ihm laufen...

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Desto kleiner desto mehr Besuche in der Woche

Antwort von nociolla am 16.06.2013, 21:51 Uhr

Würde mir vom Jugendamt damals gesagt .

Es hieß Kinder unter drei sollen ihren Vater am besten dreimal die Woche für mindestens drei Stunden sehen.

Alles andere wäre für Kinder in den Alter und ihre Erinnerungen und Bindung nicht geeignet.

O-Ton

Noci

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