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von spiky73  am 11.06.2013, 10:56 Uhr

brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

so, hier geht es munter weiter mit dem zweiten teil - danke an alle tapferen, die sich durchbeissen...

wie sich einige von euch sicher erinnern, hat meine grosse ja psychische schwierigkeiten. vielleicht erinnert ihr euch noch an mein jammerposting von vor gut 5 wochen...

wenige tage, nachdem ich damals das posting geschrieben hatte, hat sich die situation wieder sehr, sehr entspannt und das kind war fast wie ausgewechselt. aber irgendwie half mir auch eine mail meines bruders sehr, gewisse dinge anders zu sehen... mitte mai hat es dann auf der arbeit einen fall gegeben, der mich tagelang voellig aus der bahn geworfen hat und der mir - obwohl er ja weder mit meinen kindern, noch mit mir direkt etwas zu tun hatte - ganz, ganz drastisch ins bewusstsein rief, wie kostbar doch unsere kinder sind und dass wir einfach nicht unsere zeit mit nebenschauplaetzen verschwenden sollten. ich haette damals meine kinder am liebsten in einen wattekokon eingesponnen, damit ihnen nie, nie, nie etwas passieren kann (was natuerlich nicht geht, lach), aber seitdem scheint bei uns daheim die sonne, alles ist rama, alles cremig. so, das nur als update.

jedenfalls habe ich in der damals akuten phase anfang mai einen fragebogen einer kinderpsychologin ausgefuellt, in dem mal wieder nach schwangerschaft und geburtsverlauf gefragt wurde. ich muss ehrlich sagen, ich kann die fragen nicht beantworten. die geburt war (nach einleitung) spontan, kind hat nach der geburt gelebt und musste nicht medizinisch versorgt werden. so weit kann ich das mit bestimmtheit sagen - aber es gab einige probleme, oder meinetwegen kritische momentchen, die ich jedoch aufgrund meines damaligen zustands nur ganz am rande mitbekam und die mir auch nicht mitgeteilt wurden.

im lauf der vergangenen 6-7 jahre wurde ich immer wieder auf den geburtsverlauf angesprochen, weil meine grosse ja oft untersucht wurde (und vorher gab es dann diese anamneseboegen, waaaaaaaahhh) - also kam ich irgendwann mal auf die idee, mir den geburtsbericht zu besorgen. ich bin mir noch nicht mal sicher, ob ich nicht schon mal dazu hier gepostet habe (jedenfalls hatte ich es vor).

daraufhin habe ich im laufe der letzten 2-3 jahre die geburtsklinik in frankfurt telefonisch kontaktiert. man schicke mir den bericht zu - daraufhin ist nie etwas passiert. dann habe ich es ueber meinen kinderarzt versucht. dieser hat damals die berichte meiner beiden toechter angefordert, der meiner kleinen tochter wurde gefaxt und liegt mir in kopie vor (fuer den arzt kein thema), der meiner grossen wurde nicht geschickt.

vor 2 wochen habe ich dann nochmals in frankfurt angerufen, bei meinem dortigen frauenarzt, der mich waehrend und nach der schwangerschaft betreute - auch dort sei kein bericht in den akten.

ES KANN DOCH NICHT SEIN, DASS DIESER BERICHT NIRGENDS AUFZUTREIBEN IST!!!

also habe ich einen termin beim anwalt vereinbart. diese hat mich gestern kontaktiert und war am telefon schon so unmoeglich, dass ich diesen termin absagen werde. ich kann mich nicht von jemandem vertreten lassen, der mir nicht sympathisch ist.

vermutlich wird sie mir jetzt trotzdem eine rechnung ueber eine telefonberatung zuschicken, grummel.

aber irgendwie muss doch an diese unterlagen zu kommen sein, sowohl an die meiner kleinen tochter (aus dem ersten posting), als auch an die meiner grossen?

wuerdet ihr dazu einen anwalt einschalten?

bekommt der anwalt ueberhaupt diese infos? diese zickenanwaeltin am telefon gestern meinte, sie muesse, um akteneinsicht zu erhalten, u.u. dorthin fahren, da mache es doch mehr sinn, gleich einen anwalt vor ort zu beauftragen??

ich habe mir das anders gedacht - von wegen, ich unterschreibe ihr eine vollmacht, sie fordert die unterlagen schriftlich an, und bekommt die gewuenschten unterlagen dann in kopie zugesandt (um sie an mich weiter zu leiten)? denke ich da mal wieder zu einfach und un-juristisch?

oder waere euch das zu viel des guten und ihr wuerdet lieber auf die unterlagen verzichten?

so, ich rufe dann doch nochmals im krankenhaus an. vielleicht erfahre ich da heute mehr...

lg, martina...

 
16 Antworten:

Re: brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

Antwort von Fru am 11.06.2013, 11:13 Uhr

Versteh ich jetzt richtig? Du brauchst die Anwältin nur und ausschließlich dafür, das sie Dir diesen Bericht besorgt? Dann scheiß auf die Symphatie...dann soll sie den Zettel besorgen und gut...sonst zahlste beim nächsten Anwalt auch wieder...

Wie wichtig Dir diese Unterlagen sind, mußt Du für Dich selbst entscheiden...

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Re: brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

Antwort von Pamo am 11.06.2013, 11:13 Uhr

Bist du schon mal an einem freien Tag mit deinem Ausweis und der Geburtsurkunde deiner Tochter in Tasche zum Krankenhaus gefahren und hast denen mitgeteilt, dass du erst dann gehst wenn man dir deine Unterlagen gibt? Mit einem eingemeisselten, freundlichen Lächeln aus Stahl würde ich dort mit ein paar Euro Kopiergeld in der Hand sitzen.

Aber: Rechne bitte nicht damit, dass der Bericht unbedingt vollständig ist, wenn du ihn erhältst. Dazu müsstest du einen Spion innerhalb des Krankenhauses engagieren, der für dich kopieren geht.

Geh auf Facebook, guck wer das KH als Arbeitgeber angegeben hat und schau ob da ein Bekannter dabei ist.

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Re: brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

Antwort von Aprilscherz2000 am 11.06.2013, 11:24 Uhr

hast Du es mal bei der KK versucht?Müssen die nicht auch so einen Bericht haben?Zumindest ne Rechnung und da würd ja drinn stehen was gemacht wurde (ich denke es geht dir in erster linie darum, was gemacht wurde von dem Du nichts mitbekommen hast.Ansonsten mal auf der entsprechenden Station nachfragen.

LG Chrissie

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Re: brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 11.06.2013, 11:38 Uhr

WO im Krankenhaus hast du die Akte denn angefordert?

Vereinbare einen Termin mit dem Chefarzt der Geburtsthilfe und trage dein Anliegen persönlich vor.
Einen Brief kann man eher ignorieren als den Menschen, den man direkt vor sich hat.

Krankenakten können meiner ganz persönlichen Erfahrung nach aber durchaus auch verloren gehen. Sollte nicht sein, passiert aber.

LG und gutes Gelingen!
S

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Re: brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

Antwort von crazysunshine am 11.06.2013, 11:47 Uhr

Ich hab damals auch eine kopie angefordert... von meiner krankenhausakte..
hab ich schriftlich an den chefarzt der abteilung geschickt.. daraufhin bekam ich eine antwort das ich ein kopiergeld überweisen müsse und sie mir die dann zukommen lassen.. kopiergeld war irgendwas mit 20 euro glaub ich...
da ist dann aber auch alles drin.. kopie vom ctg, geburtsbericht, stationsauffenthalt, vom kind der bericht vom stationauffenthalt.. wir waren 10 tage dort mit intensiv aufenthalt vom kurzen..

also da steht dann aber auch drin was du für blutdruck werte hattest wenn morgens die schwestern rein gekommen sind und und und..

ich würde auch überlegen ob ich das nicht bei der anwältin durchziehen würde.. müsste ja eig keine sache von ewigkeiten sein..
ansonsten persönlich hinfahren mit unterlagen im gepäck und es vor ort verlangen...
aushändigen müssen die dir das..

ich bin am überlegen wo ich das schreiben habe... da hab ich auch was mit paragrafen rein geschrieben glaub ich... ich such das mal...

Liebe grüße

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Da ist er

Antwort von crazysunshine am 11.06.2013, 11:59 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zeit vom ________ bis _______ (Geburt meines Sohnes Name) war ich zur Entbindung und Nachbetreuung im „XX-Krankenhaus“.

Ich bitte Sie um Übersendung sämtlicher Krankenunterlagen, die anlässlich meines stationären Aufenthaltes gefertigt wurden (in Kopie gegen angemessener Kostenerstattung), besonders das Protokoll, das während der Geburt im Kreissaal angefertigt wurde, einschließlich des CTG-Streifens und das Stationsprotokoll.

"Nach § 810 BGB habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde. § 26 Abs. 2 BDSG klärt, dass Betroffene Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen können.
Mehrere Gerichtsurteile haben Patienten/Innen darin bestätigt, Ihre Behandlungsunterlagen in Kopie ausgehändigt zu bekommen. Vergl. NJW 83, 328f."

mein Geburtsdatum: xx.xx.xxxx


Geburtsdaten meines Sohnes Name :
x
x
x


Vielen Dank für Ihre Mühe, ich habe mich während des Aufenthaltes im "XX-Krankenhaus" sehr wohl gefühlt.

mit freundlichem Gruß

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so... (update)

Antwort von spiky73 am 11.06.2013, 12:13 Uhr

... vielen dank schon mal fuer eure antworten und vor allem crazysunshine fuer das schreiben...

ich habe jetzt nochmals das krankenhaus telefonisch kontaktiert, in dem ich damals entbunden habe.

zum ersten mal (!!!) habe ich die auskunft bekommen, dass die akte nicht im archiv des krankenhauses sei, sondern bei meinem frauenarzt, der damals belegarzt am dem krankenhaus war. dort solle ich ansetzen, und falls er damals keinen bericht verfasst habe, dann muesse er eben jetzt einen erstellen, grummel.

daraufhin habe ich nochmals in der frauenarztpraxis angerufen. ich haette gerne mit dem arzt persoenlich geredet, aber man konnte mich nicht durchstellen (dazu haette man dann einen rueckruftermin vereinbaren muessen, aaaaaaaaaaaahhhhhh).
aber die angestellte dort war sehr nett und versprach, sich darum zu kuemmern und mich zurueck zu rufen, sobald sie etwas in erfahrung gebracht habe. ich war etwas traenendruesig, naja, nicht ganz, habe aber gejammert und es auf der schiene versucht "in saemtlichen anamneseboegen werde ich zu schwangerschaft und geburt befragt..." - ah ja, da brauche ich die unterlagen ja dringend, sie schaut mal, was sie machen kann fuer mich...

selbst hinfahren wuerde ich ja in der tat wenn es nicht so weit entfernt waere - aber das war damals in frankfurt und inzwischen lebe ich knapp 200 km von dort weg. klar, das ist keine unueberwindbare distanz, aber eben nicht "so, ich fahre mal schnell ins krankenhaus den geburtsbericht abholen!" - sondern benoetigt dann doch etwas planung, vorlauf, und ggf. auch termine (die ich dann ja in meinen urlaub legen muss...)... fuer mich jedenfalls, andere sind da vielleicht spontaner und finden 200 km auch eher eine kurzstrecke...

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Re: so... (update)

Antwort von Pamo am 11.06.2013, 12:19 Uhr

Hm, glaub ich nicht dass alles beim Frauenarzt ist. Alles was mit dem KH-Aufenthalt selber zu tun hatte und unabhängig von dem Akt der Entbindung war, muss auch irgendwo verzeichnet sein.

Ich hab meinen Bericht über die Kinderärztin bekommen, die hat sich das zusenden lassen. (War übrigens extrem kurz, aber trotzdem hochinteressant)

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Re: fru

Antwort von spiky73 am 11.06.2013, 12:20 Uhr

nee, eigentlich haette ich noch die ein oder andere information von ihr gewuenscht - aufgrund deren sich dann entschieden haette, ob sie noch ueber die akteneinsicht hinaus fuer mich taetig werden kann und soll.

aber jemand, mit dem ich am telefon bereits ein kommunikationsproblem habe weil er mich schnippisch abbuegelt, mir ueber den mund faehrt und unfreundlich ist, zu dem besteht kein vertrauensverhaeltnis und von dem moechte ich mich generell auch nicht rechtlich vertreten lassen.
dann besorge ich mir die unterlagen doch lieber selbst oder versuche es zumindest so lange, bis ich verbindlich die information erhalte, dass ich die dokumente eben NUR mit hilfe eines anwalts erlangen kann...

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Re: fru

Antwort von Pamo am 11.06.2013, 12:28 Uhr

ich finde dass du richtig einschätzt, dass er dich nicht vernünftig vertreten wird wenn er so motzig drauf ist

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Dann versteh ich das

Antwort von Fru am 11.06.2013, 12:41 Uhr

und würde genau so handeln...ich dachte, wenn es rein um den Schrieb gehen würde.....

Viel Glück!

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update-update

Antwort von spiky73 am 11.06.2013, 12:53 Uhr

der frauenarzt hat zurueckgerufen. hoechstpersoenlich.

ich schmachte. (den fand ich damals schon so oberlecker und er hat sich an mich erinnert. ich bin geplaettet).

so, fakt ist, er und sein praxispartner haben sich/wurden vor zwei jahren auf unschoene weise vom krankenhaus getrennt.

anschliessend haben sie die krankenakten bis einschl. 2010 zum archiv des krankenhauses verbracht.

er hatte wohl in letzter zeit mehrere anfragen und es kam zu problemen, aber er meinte auch, dass es kein wunder sei, wenn die in dem archiv nichts faenden, wer das archiv saehe, wuerde das auch nachvollziehen koennen. huestel.

er sagte aber auch, dass der bericht wohl nichts auffaelliges hergeben wuerde - wenn ich nicht bereits von auffaelligkeiten wuesste, dann seien da auch keine vorgekommen. aber er kann verstehen, dass ich gerne etwas schriftlich in haenden halten will und haengt sich da rein... es bleibt also spannend...

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Re: update-update

Antwort von crazysunshine am 11.06.2013, 12:58 Uhr

na wenigstens hast jetzt schon mal n arzt gesprochen und ne auskunft vom KH...


wegen dem schreiben,war kein problem hab es doch schneller gefunden als gedacht ;)


Liebe grüße
svenja

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Re: pamo

Antwort von spiky73 am 11.06.2013, 12:59 Uhr

... der kurzbericht wuerde mir ja voelligst genuegen, zwei, warme saetze sind ausreichend...

von der kleinen habe ich ebenfalls nur einen kurzbericht (entlassungsbericht?), eben das, was man dem kinderarzt uebermittelt hat.

aber die kleine hatte nach der geburt polyglobulie und wurde deshalb auch 4 oder 5 tage lang in der saeuglingsintensiv behandelt - das steht nicht im detail im bericht, aber es ist jedoch vermerkt und die therapie und die ersten fuetterungen mit pre-milch und dann der (problemlose) uebergang zum stillen sind vermerkt.
das sind die informationen, auf die es mir ankam (die stehen eben nicht im untersuchungsheft, weder im mutterpass, noch im gelben heftchen)...

liebe gruesse!

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Re: brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

Antwort von Sonnenmond am 11.06.2013, 14:21 Uhr

Irgendwie klingt das, als wenn damals irgendwas nicht ganz "koscha" im Krankenhaus gelaufen ist... und als ob sie das "deckeln" wollen...

Die Krankenkasse müsste eigentlich alles vorliegen haben. Dort kann man ja nachhaken und schlimmstenfalls würde ich tatsächlich persönlich ins Krankenhaus fahren und die Unterlagen einfordern. Die Idee mit dem Termin beim betroffenen (oder jetzt) Chefarzt ist auch gut. Wenn dann alles scheitert würde ich ´nen Anwalt einschalten.

Viel Erfolg und starke Nerven! was da wohl am Ende bei raus kommt.

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Re: brauche mal rat der anderen art (akteneinsicht und anwalt) teil 2

Antwort von Leena am 11.06.2013, 20:22 Uhr

Bei uns bedeutet "Akteneinsicht" auch, dass jemand (beauftragter Rechtsanwalt oder Beteiligter selbst) die Akten grundsätzlich dort einsehen kann, wo diese sich befinden, und ggf. Kopien nehmen darf. Wenn die Sache einvernehmlich läuft, werden Akten auch mal in Kopie versandt, aber darauf besteht kein Anspruch.

Ansonsten finde ich die Geschichte mit dem Krankenhaus etwas merkwürdig - ich hatte gerade eine Anfrage an ein Krankenhaus, die mir problemlos nur aus ihrem Computer raussuchen konnten, wann jemand vor gut 8 Jahren mit welcher Diagnose wann wie lange auf welchen Stationen behandelt wurde mit allen möglichen und unmöglichen codierten Geschichten (Diagnosen, Untersuchungen, Behandlungen etc.). Wenn auch irgendwelche Originalberichte etc. samt Akten verschütt sein mögen (ja, kommt bestimmt vor, glaube ich auch), dann sollten sich doch im Computer entsprechende Angaben noch finden, oder?!?

Ich wundere mich...

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