Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von JuliaA am 12.03.2013, 21:16 Uhr

Muss mir mal von der Seele schreiben... jetzt gehts zum Anwalt.

Hallo,

ich muss mir das Ganze einfach mal von der Seele schreiben...

Mein Ex und ich sind seit 2003 Eltern, seit 2004 getrennt.
Zuerst wars auch ok. Er hat nur 100 Euro Unterhalt gezahlt (eigentlich hätte er mind. 192 Euro zahlen müssen), aber für mich wars ok, er war Azubi, hatte halt nicht mehr.
Zwei oder drei Jahre später hat er auf 150 Euro erhöht (statt mind. 199 Euro).
Wir haben im gleichen Ort (nennen wir ihn Musterstadt) gewohnt, deswegen gabs auch mit dem Umgang keine Probleme.

Dann bin ich 70km weggezogen und wir haben uns ab dann die Fahrtkosten geteilt.

2009 war er dann mit der Ausbildung fertig und wollte noch ein Studium dranhängen, dafür wollte er 550 km weit wegziehen.
Ich habe eingewilligt. Er hat den Unterhalt auf 200 Euro und ein paar Monate später auf 235 Euro erhöht. (statt mind. 240 Euro)
Die Fahrtkosten haben wir uns weiterhin hälftig geteilt.

2010 bin ich beruflich näher an ihn rangezogen, so dass zwischen uns "nur" noch 280 km lagen.
Der Unterhalt blieb gleich.

2011 hat er erhöht auf 250 Euro. (statt mind. 272 Euro)
Fahrtkosten wurden immernoch geteilt.

Dann ab Juli 2011 hat er den Unterhalt auf 300 Euro erhöht, sich aber nicht mehr an den Fahrtkosten beteiligt, weil er das Geld angeblich nicht aufbringen konnte.

Er wollte dann, dass der Kleine ab Sommer 2012 bzw spätestens Sommer 2013 bei ihm wohnt.
Das wollte ich nicht und habe mich ihm gegenüber auch durchgesetzt.
Seitdem gibts Probleme.
Er schreibt mir ständig Mails, in denen er alles mögliche von mir fordert und mir vorwirft, ich würde nicht gut mit dem Kleinen umgehen.
Damit aber nicht genug. Auch das Finanzielle kommt dazu.

Mitte 2012 bin ich mit dem Kleinen wieder nach Musterstadt gezogen. Da nun 600 km Strecke zwischen uns liegen, sind die Fahrtkosten für den Umgang natürlich erheblich gestiegen.
Das konnte ich mir nicht mehr leisten und habe ihm das auch gesagt.
Und jetzt der Hammer:
Er ist der Meinung, dass ich die Hälfte zahlen muss, weil ich ja umgezogen sei!!!
Zuletzt habe ich ihm die Hälfte überwiesen, allerdings hatte ich die Hälfte der Fahrtkosten, die ich habe um den Kleinen zum Flughafen zu bringen (immerhin jedesmal gut 50 Euro!) abgezogen.
Da meinte er, er würde ja 28 Euro mehr Unterhalt zahlen als er müsste und damit wären meine Fahrtkosten abgegolten.

Ich fühle mich einfach nur noch verarscht von ihm.

1. hat er bis Mitte 2011 deutlich weniger Unterhalt gezahlt als er müsste
2. habe ich mich jahrelang an den Fahrtkosten beteiligt, obwohl ich das nicht musste
3. hätte er ohne meinen guten Willen sein Studium vergessen können (ich hätte ja sagen können, dass er statt zu studieren erstmal schauen soll, dass er genug Unterhalt zahlt)
4. informiere ich ihn über alle relevanten Dinge, die unser Kind betreffen. Das ist zwar meine Pflicht, aber durchaus keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich mal andere Fälle anschaut.

Alles in allem bin ich ihm echt immer entgegengekommen (finanziell und persönlich) und fühle mich nun langsam einfach nur noch ausgenommen.

Ich werde jetzt einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen, damit festgelegt wird, dass ich mich nicht an den Fahrtkosten beteiligen muss und wieviel Unterhalt er zu zahlen hat. Seine Einkünfte kenne ich bisher nicht.

Ich finde es so schade, dass es so weit kommen muss, aber egal, was ich versucht habe, von ihm kommen nur Vorwürfe und unverschämte Forderungen.

So, ich musste das einfach mal runterschreiben, weil es mich so runterzieht...

LG,
Julia

 
14 Antworten:

wer hat denn die höhe des unterhalts festgelegt

Antwort von Milia80 am 12.03.2013, 21:31 Uhr

c

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Re: Muss mir mal von der Seele schreiben... jetzt gehts zum Anwalt.

Antwort von Pamo am 12.03.2013, 21:32 Uhr

Viel Glück und Erfolg!

Ist ja richtig blöd, dass du ihm entgegen gekommen bist, er aber dir jetzt gar nicht.

Was die Fahrtkosten betrifft, so trägt diese i.d.R. der Umgangsberechtigte. Es gibt tatsächlich Fälle, wo das anders ist, jedoch sind das richterliche Urteile. Kann ich bei dir jetzt nicht erkennen. :D

Zahls halt nicht mehr und guck was passiert.

Ansonsten musst du ihn was den Unterhalt betrifft offiziell zur Zahlung des Betrags laut DDT auffordern und zwar so schnell wie möglich - geht aber nicht rückwirkend. Dann wirds auch einklagbar. :)

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Re: wer hat denn die höhe des unterhalts festgelegt

Antwort von JuliaA am 12.03.2013, 21:38 Uhr

Niemand Offizielles.
Wir haben uns da so drauf geeinigt.
Er hat gemeint, soviel kann er zahlen und ich habs ihm geglaubt.
Im Nachinein ärgere ich mich sehr, dass ich das nicht von Anfang an offiziell gemacht habe.

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Re: Muss mir mal von der Seele schreiben... jetzt gehts zum Anwalt.

Antwort von susafi am 12.03.2013, 21:39 Uhr

"Er wollte dann, dass der Kleine ab Sommer 2012 bzw spätestens Sommer 2013 bei ihm wohnt." wie kommt er denn darauf, wo sein Lebensmittelpunkt doch seit 9 Jahren bei dir liegt?

Der "Kleine" ist mittlerweile 9/10 Jahre? Wie oft findet der Umgang denn statt?

"Zuletzt habe ich ihm die Hälfte überwiesen, allerdings hatte ich die Hälfte der Fahrtkosten, die ich habe um den Kleinen zum Flughafen zu bringen (immerhin jedesmal gut 50 Euro!) abgezogen.
Da meinte er, er würde ja 28 Euro mehr Unterhalt zahlen als er müsste und damit wären meine Fahrtkosten abgegolten."

Verstehe ich nicht... was ist die Hälfte? Und hast du von der Hälfte nochmal 50 € abgezogen oder wie?

Klar ist es nicht ok wie er nun reagiert, aber ob du mit einem Anwalt festlegen kannst, dass du keine Fahrtkosten tragen musst, wage ich noch zu bezweifeln... könnte auch gut sein das du dazu verpflichtet wirst

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Re: wer hat denn die höhe des unterhalts festgelegt

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.03.2013, 21:43 Uhr

Und woher kommen dann die "er hätte zahlen müssen"-Werte? Wer hat die festgelegt?

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Re: wer hat denn die höhe des unterhalts festgelegt

Antwort von JuliaA am 13.03.2013, 12:25 Uhr

Das sind die Mindestsätze laut Düsseldorfer Tabelle.

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Re: Muss mir mal von der Seele schreiben... jetzt gehts zum Anwalt.

Antwort von JuliaA am 13.03.2013, 12:33 Uhr

Ja, das mit dem Umzug war irgendwie eine Idee von ihm - hatte er schonmal, als der Kleine drei Jahre alt war. Damit ist er damals auch gescheitert.
Ich glaube, es geht ihm ums Geld. Wenn unser Sohn bei ihm wohnen würde, würde ich ja Unterhalt zahlen, er bekäme das Kindergeld, könnte wahrscheinlich Wohngeld oder sowas beantragen, was weiß ich...

Der Umgang findet momentan 1-2x im Monat und die Hälfte der Ferien statt.

Der Flug hat 198 Euro gekostet. Also wollte er, dass ich 99 Euro bezahle.
Ich habe aber noch 50 Euro Anfahrtskosten zum Flughafen und die Hälfte davon (25 Euro) habe ich abgezogen, ihm also 74 Euro überwiesen.

Warum sollte ich verpflichtet werden, die Fahrtkosten zu tragen?
Schließlich bin ich wieder an den ursprünglichen Ort gezogen, an dem wir beide zum Zeitpunkt der Trennung lebten.

Naja, am Freitag habe ich einen Termin bei meinem Anwalt. Und dann sehen wir weiter...

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Re: wer hat denn die höhe des unterhalts festgelegt

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.03.2013, 12:36 Uhr

Die Mindestsätze sind aber nur relevant, wenn er nach Zahlung des Unterhalts immer noch den Selbstbehalt hat. Sonst liegt ein Mangelfall vor und die DT ist obsolet.

Ich vermute, dass er lange Zeit eher mehr bezahlt hat, als er gemusst hätte. Vielleicht veranlasst Dich der Gedanke, ihm jetzt auch mal entgegen zu kommen?

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Re: wer hat denn die höhe des unterhalts festgelegt

Antwort von JuliaA am 13.03.2013, 13:17 Uhr

Das sehe ich anders.
Er hat seit 2006 eine abgeschlossene Berufausbildung und hätte demnach statt zu studieren sich eine Arbeit suchen können. Dann hätte er auch seinen Unterhaltspflichten nachkommen können.

Ich bin ihm doch jahrelang entgegengekommen!
Habe akzeptiert, dass er studiert statt zu arbeiten, habe die Hälfte der Fahrtkosten und zum Schluss sogar die gesamten Kosten bezahlt.

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Re: Muss mir mal von der Seele schreiben... jetzt gehts zum Anwalt.

Antwort von safrarja am 14.03.2013, 8:23 Uhr

Hallo !

1. da er in der Ausbildung und zu Zeiten des Studiums mit großer Wahrscheinlichkeit keine 950 € an Einkommen hatte , mußte er bis zum Ende des Studiums gar keinen Unterhalt zahlen !

2. Du bist 70km weit weggezogen und hättest diese Kosten komplett tragen müssen

3.auf das was er mit seiner beruflichen Laufbahn macht hast Du keinen Einfluss , er hätte also Dein Einverständnis für das Studium nicht gebraucht!

Der einzige " Trumph" den Du im Ärmel hast , ist daß Du nach seinem Wegzug die Hälfte der Umgangskosten getragen hast ! In den anderen Punkten ist er Dir mehr entgegengekommen , als er müßte !

lg

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Re: Muss mir mal von der Seele schreiben... jetzt gehts zum Anwalt.

Antwort von JuliaA am 14.03.2013, 8:59 Uhr

Hallo,

ich frage mich, woher Du dieses Wissen nimmst, denn wenn ich mir die aktuellen Urteile ansehe, sieht das anders aus.

1. während der Ausbildung, ok. Aber sein Studium ist nicht notwendig gewesen. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und darf auf Kosten seines Kindes studieren?! Wo gibts denn sowas? In solchen Fällen legen die Gerichte gerne mal fiktive Einkünfte für die Berechnung des Unterhalts zugrunde.

2. Woher hast Du das denn? In sämtlichen Urteilen, die Umgangskosten nach Umzügen betreffen (und hier sprechen wir idR von mehreren hundert km!), wird von demjenigen, der mit Kind weggezogen ist höchstens ein Anteil an den Umgangskosten verlangt.
Diesen Anteil, nämlich die Hälfte, habe ich ja auch bezahlt.

3. Mein Einverständnis nicht, aber wenn ich gesagt hätte: "Moment mal, bevor Du studierst, zahlst Du erstmal den Unterhalt, der Deinem Kind zusteht." hätte er ziemlich alt ausgesehen.

LG,
Julia

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einspruch

Antwort von mama.frosch am 14.03.2013, 12:57 Uhr

doch, derjenige der wegzieht ist für die kompletten umgangskosten zuständig.
wenn du es anzweifelst frag doch einfach bei frau bader nach.

nach dem ersten umzug ist es allerdings ganz schön wirr geworden durch die ganze umzieherei, das kann sicher nur ein anwalt klären.

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Re: einspruch

Antwort von Pamo am 14.03.2013, 13:42 Uhr

mama.frosch, das stimmt meines Wissens nicht. Dazu bedarf es einer Einzelfallentscheidung.

In solchen Fällen ist es nett, wenn man es tut, man muss aber nicht.

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Re: einspruch

Antwort von JuliaA am 14.03.2013, 16:56 Uhr

Hallo,

ich habe Frau Bader bereits gefragt.
Ihre Antwort: Ich muss nichts zahlen, da ich jetzt wieder am Ausgangsort wohne.
Und was die 70km am Anfang angeht, da habe ich wie gesagt kein Urteil gefunden, bei dem derjenige, der mit Kind weggezogen ist die kompletten Reisekosten übernehmen musste.
Anteilig ja, aber oft nichtmal hälftig.

LG,
Julia

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