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Geschrieben von Einstein-Mama am 16.06.2013, 18:23 Uhr

Frage zum Ehegattenunterhalt

Wenn Frau getrennt lebt, aber die Scheidung ablehnt, bekommt sie dann endlos Unterhalt?
Wenn nein, wie lange bekommt man den denn überhaupt? Und was ist, wenn die Ehefrau eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, sie aber seit mehreren Jahren pausiert u d den bestehenden Vertrag kündigen will, muss der Ex dann trotzdem bezahlen, obwohl sie Arbeit hätte und dieser auch rein theoretisch Nachkommen könnte, da die Kinder von7 bis 18 Uhr fremdbetreut werden?

 
6 Antworten:

Re: Frage zum Ehegattenunterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.06.2013, 18:58 Uhr

Spätestens nach 3 Jahren wird die Ehe auch ohne Zustimmung des Antragsgegners geschieden, manchmal auch vorher, wenn der Richter den Eindruck hat, daß eine Versöhnung ausgeschlossen ist. So lange ist Trennungsunterhalt fällig. Der Trennungsunterhalt basiert auf dem Status Quo von vor der Trennung. Wenn sie zu dem Zeitpunkt im unbefristeten, unbezahlten Urlaub war, dann darf sie das bleiben.

Nach der Scheidung werden dann die Karten neu gemischt - daher wäre es ungünstig für die Mutter, den Job zu kündigen. Sobald das jüngste Kind 6 ist, ist zumindest eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar.

Auf die Betreuung würde ich nichts geben. Berechtigt oder unberechtigt - im Zweifel leiden Kinder so sehr unter der Scheidung, daß ihnen die lange Fremdbetreuung nicht zugemutet werden kann. Da geht immer was, ohne das bewerten zu wollen.....

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Re: Frage zum Ehegattenunterhalt

Antwort von Einstein-Mama am 16.06.2013, 19:11 Uhr

Ok, danke. In dem fall ist fremdbetreut gesünder für die Kinder.
Ich denke eher dass es sogar eine Härtefallscheidung wird, ich hoffe es zumindest

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Re: Frage zum Ehegattenunterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.06.2013, 19:20 Uhr

Objektiv mag das so sein. Aber, um es mal so auszudrücken: Wenn ich eine berechnende Ex-Frau wäre und beim Ex-Mann was zu holen wäre, dann würden meine Kinder das dringende Bedürfnis entwickeln, zu Hause von mir betreut zu werden. Da das Gegenteil nachzuweisen - schwer.

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Re: Frage zum Ehegattenunterhalt

Antwort von Einstein-Mama am 16.06.2013, 19:57 Uhr

Schon klar. In dem Fall wird das nicht eintreten, denn die Mutter hat ja eigentlich keinen Bock auf die Kinder, also nicht dazu sie den ganzen Tag bei sich zu haben.
Also wird die Kinderbetreuung wohl so bleiben wie sie ist.
Wenn der Gatte die komplette Schuld des Hauses trägt in dem die ex wohnt, ist er dann zusätzlich noch verpflichtet neben dem Kindesunterhalt sie zu unterhalten? Bzw verhält es so, dass der ex sich prophylaktisch eine 3zimmer Wohnung gemietet hat um auf die Schnelle die Kinder zu sich zu nehmen, mit dieser Wohnung ist er dann am Existenzminimum angekommen. Also kann man von ihm verlangen dass er sich eine kleine Wohnung mietet um die Forderungen seiner Exfrau zu erfüllen?
Im Moment bezahlt er das Darlehen fürs Haus und weitere Schulden die gemeinsam aufgenommen wurden, sowie kindesunterhalt und tTrennungsunterhalt, sowie seine Miete. De ex fordert jetzt noch mehr u d war beim Anwalt.

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Re: Frage zum Ehegattenunterhalt

Antwort von Einstein-Mama am 16.06.2013, 21:06 Uhr

UPS, die Situation hat sich soeben geändert. Die Kinder werden bald, so hoff ich beim Vater sein. Danke trotzdem!

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Re: Frage zum Ehegattenunterhalt

Antwort von shinead am 16.06.2013, 22:01 Uhr

Die Kosten für das Haus und der hälftige Kredit-Abzahlungsvertrag werden dem Unterhalt angerechnet. Haus natürlich komplett, weil sie es ja alleine mit den Kids bewohnt.

Eine selbstverschuldete Kündigung (selbst gekündigt, Kündigung aus Verhaltensgründen, etc.) kann als Ausschlussgrund bewertet werden und zur Einstellung der Unterhaltszahlungen führen.

Ich hoffe für ihn, dass er einen brillanten Anwalt hat!

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