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Geschrieben von Nanni-79 am 02.05.2013, 20:32 Uhr

Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Habe gerade mal in die Düsseldorfer Tabelle geschaut um einen Anhaltspunkt zu bekommen wieviel ich von meinem Mann bekommen müsste.
Beim Kindesunterhalt ist das ja noch einfach, aber aus dem Ehegattenunterhalt werde ich nicht schlau.
Mein Mann hat Netto zwischen 1800-1900€ und wir haben 2 Kinder, 4 und 1Jahr alt.
Wie sieht es mit Hilfe vom Staat aus, wenn ihm noch 1000€ bleiben sollen, wär für uns ja nicht genug übrig? Mit wieviel müssten wir dann in etwa klarkommen?

Ich zerbreche mir irgendwie nur noch den Kopf wie das alles alein mit Kindern funktionieren soll, einmal finanziell und auch beruflich. Ich möchte demnächst eine Ausbildung in Teilzeit machen, da verdiene ich ja dann nicht viel, brauche aber Betreuung für die Kinder.... aber so wie es jetzt ist will ich auch nicht noch 3 Jahre weiter machen...
Ich weiß ich muss die Entscheidung irgendwann selber treffen, aber wenn mir jemand mit den Fragen oben weiterhelfen kann, wär ich schon sehr dankbar.

 
13 Antworten:

Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von CKEL0410 am 02.05.2013, 21:05 Uhr

Den kindern gegenüber hat er eine sekbstbehalt von 1050 euro der frau gegenüber ist er noch hoher. Bedenke das die lsk geändert wird bei eins hat er nicht so viel! Ich wurde erstmal nur mit dem Kindes unterhalten rechnen.

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Terkey235 am 02.05.2013, 21:33 Uhr

Da wirst du evtl. leer ausgehen. Und Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt fällt dann ja ohnehin irgendwann weg. Du solltest also versuchen, möglichst selbständig zurechtzukommen.
Würde die Ausbildung auch in Vollzeit funktionieren? Was ist das für eine Ausbildung? Wenn sie wie üblich 3 Jahre dauert, müsstest du dann in Teilzeit 6 Jahre investieren? Was ist dein erlernter Beruf?

Wenn das Geld nicht reicht, kann du z.B. versuchen Wohngeld zu beantragen. Dafür muss die Wohnung entsprechende Kriterien erfüllen, darf nicht zu groß oder zu teuer sein. Auch Betreuungskosten könnten ggf. (anteilig) übernommen werden. Grundsätzlich solltest du euer Leben allerdings selbst finanzieren können. Mit Unterhalt für die Kinder, Kindergeld und deinem möglichen Einkommen müsste das machbar sein. Wenn du schon eine Ausbildung hast, wirst du in dem Beruf Arbeit suchen müssen.

LG terkey

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Nanni-79 am 02.05.2013, 22:22 Uhr

Die Ausbildung wird in Teilzeit ebenfalls 3 Jahre dauern. Sofern ich denn einen Platz finde, gehe ich die normale Zeit zur Berufsschule und die Std. im Betrieb werden gekürzt, so das ich insgesamt auf 20-30 Std komme.
Vollzeit mit zwei Kindern und Haushalt hätte ich keine Zeit zum lernen.

Eine abgeschoßene Ausbildung habe ich nicht. Vor den Kindern habe ich als Sicherheitsfachkraft gearbeitet, dafür habe ich nur eine Schulung und eine Prüfung gemacht. Da würde ich auch nicht mehr verdienen und müsste wieder 12 Std Schichten arbeiten, geht also nicht.

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Terkey235 am 03.05.2013, 5:34 Uhr

In dem Fall könnte vielleicht BAföG beantragt werden. Und für die Kinder Wohngeld + Bildungspaket.

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Reni+Lena am 03.05.2013, 10:29 Uhr

ich habs so ungefähr im kopf. 100 Prozentig kannst dich aber nicht drauf verlassen.

Trennungsunterhalt sind 3/7 seines Nettoeinkommens.
Da werden aber vorher die Kinder lt Düsseldorfer Tabelle abgezogen, dann 5 Prozent für seinen Arbeitsaufwand, dann noch Fälligkeiten wie Kredite die er abzahlen muss und von diesem netto das dann übrig bleibt, stehen dir 3/7 zu. Allerdings nur soweit er noch 1100 Euro zur Verfügung hat. Das ist sein Selbstbehalt.
So wie ich das kurz überflogen habe wirst du da nichts bekommen, dafür verdient er zu wenig.

Lg reni

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Differenz

Antwort von mf4 am 03.05.2013, 11:19 Uhr

Wenn beide ein Einkommen haben ist der Trennungsunterhalt 3/7 der Differenz zwischen den beiden Einkommen.

Hier kommt nach dem Kindes-Unterhalt aber für sie sicher nichts mehr rüber.

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von carmenm. am 03.05.2013, 13:08 Uhr

hallo

hast du den ausbildungsplatz denn schon?
ich kann nur aus erfahrung sprechen, wenn du staatl. leitungen beanspruchen musst kann es sein das du die ausbildung nicht machen kannst, ich musste mir damals einen job suchen womit ich uns versorgen kann einer ausbildung hat das amt nicht zugestimmt. ich drück dir die daumen!

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ja stimmt natürlich...

Antwort von Reni+Lena am 03.05.2013, 14:56 Uhr

ich bin davon ausgegangen, dass die Posterin kein Einkommen hat.
Wenn sie verdient sind es natürlich 3/7 der Differenz.

Lg reni

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Nanni-79 am 04.05.2013, 11:33 Uhr

Wenn ich die Ausbildung aber dann schon angefangen habe, kann man mich doch nicht zwingen abzubrechen, oder?
Noch sind wir ja nicht getrennt, aber lange geht es so nicht weiter.

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Terkey235 am 04.05.2013, 11:54 Uhr

Und jetzt willst du mit der Trennung warten, bis die Ausbildung angefangen hat?!

Grundsätzlich kann das Amt ja froh sein, wenn du eine Ausbildung machst. Das erhöht deine Chancen, langfristig selbst für dich sorgen zu können. Was ist es denn für eine Ausbildung? Davon würde ich es schon abhängig machen und die Verdienstmöglichkeiten ausloten. Kannst du dir neben der TZ-Ausbildung einen Nebenjob für die Wochenenden suchen, an denen die Kids beim KV sind? So hat sich eine Freundin ihre Weiterbildung finanziert.

Eine andere Freundin (hat allerdings keine Kinder) musste ihre Ausbildung abbrechen. Nach der Trennung vom Partner konnte sie sich nicht mehr allein finanzieren. Da die Ausbildung nach Aussage der Vermittlerin keine Aussicht auf finanzielle Sicherheit bot, musste sie sich was anderes suchen.

LG terkey

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Nanni-79 am 04.05.2013, 15:16 Uhr

Nein, aber ich habe weiter unten ja auch schonmal geschrieben, das wir nicht von heute auf morgen getrennt leben können (Haus verkaufen, 2 Haushalte finanzieren...).
Wenn wir also mindestens noch so lange bis ich mit der Ausbildung angefangen habe warten mit dem öffentlich machen (Ämter) der Trennung, kann mich doch keiner zwingen sie abzubrechen.
Zumal ich ohne Ausbildung ja nie so viel verdienen könnte das ich uns drei voll versorgen kann.
Ich habe zwei Berufe für die ich mich um Ausbildung bewerbe, Immobilienkauffrau und Mediengestalterin. Damit könnte man denke ich eine Versorgung gewährleisten.

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Terkey235 am 04.05.2013, 18:31 Uhr

Das sind doch solide Ausbildungen. Da wären sie zumindest schön blöd, wenn sie das streichen würden. Informiere dich mal, ob du BAföG bekommen könntest. Ich habe viel mit Mediengestaltern (Bild und Ton) zu tun. Die bekommen eine zusätzliche Förderung von der Stadt, weil sie die Ausbildung bei einer öffentlichen Stelle machen und das Ausbildungsgehalt sehr niedrig ist. Nach solchen Dinge würde ich mich ebenfalls umschauen.

Ist das haus schon abbezahlt?

Viel Erfolg für alles, terkey

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Re: Wie rechnet man den Ehegattenunterhalt?

Antwort von Nanni-79 am 04.05.2013, 18:54 Uhr

Noch lange nicht, haben es vor 3 Jahren erst gekauft.
Da die Vorfälligkeitsentschädigung also in den Fall ganz schön hoch ist, müssen wir das Haus zu einem sehr guten Preis verkaufen.
Letztes Jahr war mal der Makler zu besuch der es uns verkauft hat und er hat mal ne Schätzung abgegeben.
Wir haben hier einige Arbeit investiert und den Wert auch schon gut gesteigert, aber noch nicht genug um gut aus der Sache raus zu kommen. (Haben auch noch Schulden bei Freunden)

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