Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von charty am 03.01.2017, 9:50 Uhr

Frage wegen Wohneigentum

Neben all den Überlegungen der anderen, die hier schon geschrieben haben und denen ich absolut zustimme, gebe ich dir dringend noch folgenden Rat:

Nicht nur die Nebenkosten müssen gedeckt sein wie das Wohngeld, Strom etc., sondern du solltest auch immer noch etwas beseite legen können für sogenannte Sonderumlagen, die dich als Eigentümer treffen können. Sei es, weil unerwartete Reparaturen/Instandhaltungen im Gemeinschaftseigentum anfallen können, die über die Gemeinschaftsrücklagen nicht gedeckt oder nur zum Teil gedeckt sind oder - bei einer noch recht neuen Wohnung - der Bauträger ist pleite gegangen und hat Mängel hinterlassen die jetzt von den Eigentümern behoben werden müssen. Das kann ziemlich ins Geld gehen.

Nur so zum Beispiel:
In meiner alten Wohnung, quasi in deiner Nähe, die ich jetzt vermietet habe, haben wir einen insolventen Bauträger gehabt und massive Mängel. Die daraus entstandenen Sonderumlagen haben einigen Eigentümern das Genick gebrochen, da sie Sonderumlagen (bis zu 2.000 Euro p.a. je nach Größe der Wohnung) nicht einkalkuliert haben. Hinzu kommt hier, dass bis alle Mängel behoben sind (insgesamt ist alles auf ca. 8 Jahre kalkuliert) das Wohngeld quasi verdoppelt wurde, um die Rücklagenkasse zu füllen und, um die Sonderumlagen so gering wie möglich zu halten. Das mag drastisch klingen, aber das ist kein seltener Fall und das solltest du auch im Auge behalten, ob du das im Falle des Falles leisten könntest.
Wenn du nämlich in so einem Schlamassel landest, dann kannst du die Wohnung auch ziemlich schlecht wieder verkaufen, da der Käufer anhand der Versammlungsprotokolle sieht was auf ihn zukommt und dann den Preis drückt. Und bei der Vermietung ist es auch nicht so toll, da man das erhöhte Wohngeld nicht umlegen kann und die Sonderumlage auch nicht.

Vg Charty

 
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