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Geschrieben von Einstein-Mama am 16.03.2011, 20:22 Uhr

Frage Versorgungsausgleich und PKH

habe beides heute bekommen.
also die bewilligung zu prozesskostenhilfe und 847329847 zettel für den versorgungsausgleich.
1. frage: heißt die bewilligung der pkh, dass mich die scheidung nun gar nnichts kostet?

2. frage: kennt sich jemand mit diesen rentenanträgen aus?
also die fragen ob ich schon mal in polen gearbeitet habe,oder bei der stasi war, waren so weit klar für mich.
aber so 1-bbis 2 fragen wüßte ich jetzt nicht.

danke!

(und nebenbei, ich bin sehr stolz auf mich, den ganzen zettelkram alleine geschafft zu haben, bisher)

 
22 Antworten:

Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von +emfut+ am 16.03.2011, 21:01 Uhr

Ich habe mir die Zettel für den Versorgungsausgleich bei der Rentenkasse ausfüllen lassen. Auch Du müßtest - nicht alllzu weit entfernt - eine Stelle haben, die dafür zuständig ist. (Hier in München sind die am Viktualienmarkt.)

Im Grunde geht es darum, Deine Rentenzeiten geschlossen nachzuweisen. Das, was automatisch gemeldet wird - Schule, Ausbildung, die meisten Arbeitsstellen - sollte schon drin steht. Du mußt nur die Lücken füllen (evtl. Erziehungszeiten - Nachweis durch Geburtsurkunde des Kindes; evtl. Arbeitsstellen, die nicht an die Sozialkasse gemeldet haben - Ausland oder Minijob, Nachweis über Arbeitsvertrag bzw. Gehaltsnachweise).

Der Vorteil ist: Wenn Du irgendwann mal Deine Rente beantragst, dann hast Du deutlich weniger Arbeit damit - spätestens dann mußt Du es nämlich sowieso machen.

Das mit der PKH weiß ich nicht. Mein Ex hat die Ablehnung erst während der Verhandlung bekommen. Wobei es sein kann, daß das nur das Urteil zum Widerspruch war.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von Einstein-Mama am 16.03.2011, 21:10 Uhr

ich habe aber in meinen unterlagen schon eine auflistung in denen die erziehungszeiten aufgeführt sind.wobei, nur für 2 meiner 8 kinder:)
das einzige wäre noch die zusatzversorgund zwecks öffentl. dienst.

aber danke für den hinweis, geh ich mal zum rentenfachmann.

wenn durch die pkh alles abgedeckt wäre, wäre das BURNER.
ich hab nämlich extra ein finanzpolster für die scheidung angespart.

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von +emfut+ am 16.03.2011, 21:15 Uhr

Na dann - park Deine 8 Kinder und komm nach München, wir bekommen das Geld schon alle. Ich kenne da eine tolle Bezugsquelle für Kräutertee.....

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von Einstein-Mama am 16.03.2011, 21:20 Uhr

auja, mein chakra braucht das jetzt

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von +emfut+ am 16.03.2011, 21:25 Uhr

Aber nicht rauchen das Zeug.

In dem Zusammenhang fällt mir ein, daß der Haschisch-Laden die Straße runter ziemlich plötzlich pleite gegangen ist. Seit Jahren renne ich da fast täglich dran vorbei und traue mich nicht, reinzugehen - jetzt ist es für immer vorbei *schluchz*.

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von Einstein-Mama am 16.03.2011, 21:30 Uhr

also in MEINEM bayern gibt es noch gar keine haschläden, weil verboten.
ich muß noch zum dealer umme ecke:)

vielleicht wußte der münchner haschladen nicht, dass er gar kein hasch verkaufen darf?
und das JAHRELANG?

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von +emfut+ am 16.03.2011, 21:36 Uhr

Keine Ahnung. Ich fand den Laden immer witzig - und kam mir fast vor wie zu Hause in Berlin.

Offiziell hat der natürlich "nur" Bongs und diese coolen "Legalize It"-Plakate verkauft. Aber ich erkenne Haschisch, wenn ich es rieche...

Aber heutzutage hat man ja an jeder Ecke eine Shisha-Bar - wer braucht da noch einen Haschladen?

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von Einstein-Mama am 16.03.2011, 21:39 Uhr

auch wieder wahr!
wärste bloß mal rein, emfut:)
das sisha zeug knallt doch gar nicht!

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von +emfut+ am 16.03.2011, 21:48 Uhr

Ja, wäre ich mal...

Aber was macht der auch einfach zu? Anständige Läden kündigen ihre Pleite an und machen einen "Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe". Dann hätte ich mich noch zum halben Preis eindecken können....

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von Big Mamma am 16.03.2011, 21:54 Uhr

was ich damals nicht wusste ist , dass die pkh eine überprüfung machen kann. also bis 4 jahre nach prozessende. bei mir war das nämlich grad der fall,d ass sie kurz vor schluß gucken,ob ich unterdessen vermögen habe, oder zumindest soviel,d ass ich noch zurückzahlen kann. wie gesagt, mir wurde das nicht gesagt und hatte erst hier davon gelesen. und jetzt im januar kam halt das schreiben vom amtsgericht.

lg mel

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von Einstein-Mama am 16.03.2011, 21:56 Uhr

kommste zu mir. hier gibt es NUR bongläden und 99cent-ramsch-hallen.
aber ob die nun haschisch verkaufen, weeeß ick nich.
könnt ja mal in einen reingehen, vielleicht treff ich da den berkel:)

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iss ja blöd big mamma

Antwort von Einstein-Mama am 16.03.2011, 21:59 Uhr

wobei ich nicht mit dem mir noch unbekannten erbonkel rechne (ist meiner kollegin so passiert...scheidung, und 1 jahr danach stirbt ein onkel und vererbt ihr aktien im wert von 1 million, und die KANNTE den nicht mal. sie mußte nicht mal traurig sein dafür!)

also kostet die scheidung NIX?

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von vallie am 17.03.2011, 9:16 Uhr

frag bitte bei deinem anwalt nach, was die bewilligung bedeutet.
ich bin seinerzeit nämlich auch dem irrigen glauben unterlegen, ich müßte nichts bezahlen.
da ich aber damals nicht ganz mittellos war und in etwa so verdient habe, wie du, kann ich mir vorstellen, daß die pkh ein zinsloses darlehen ist.
ich mußte glaub 35€/monat zurückzahlen.

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PKH

Antwort von Mucki+Ninchen am 17.03.2011, 9:17 Uhr

Huhu,

also PKH bedeutet, dass du entweder gar nichts (wenn du quasi an der Armutgrenze bist) bezahlst, oder dass du in Raten bezahlst. Die Raten wiederum werden am Tag der Scheidung festgesetzt. Die sind sehr unterschiedlich, von unter 20 Euro bis weiter über 300 Euro ...

Da auch der Streitwert erst am Tag des Gerichtstermins festgestellt wird, kann dir vorher auch keine Rate mitgeteilt werden. Zumal das Gericht ja heute noch nicht weiß, ob am Gerichtstermin-Tag auch wirklich alles klar ist oder obs weitere Termine, Einsprüche und Widersprüche gibt.

Es gibt Online aber PKH-Rechner, da bekommst du eine ungefähre Vorstellung von der möglichen Rate.

Fakt ist nur, wenn dir die PKH gewährt wird, musst du nicht alles sofort bezahlen.

Gruß, M

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH

Antwort von nociolla am 17.03.2011, 9:18 Uhr

Ich musste für die Scheidung nichts bezahlen , genau wie alle anderen Dinge die da dran hängen
Und auch ich werde in den nächsten 4 Jahren nicht so viel auf den Konto haben das es bei einer Prüfung dazu kommt da bin ich sicher dann lieber Kopfkissen !!!

Das mit den Versorgungsausgleich konnte ich leicht Ausfüllen , da ich alle Melde Zettel von meinen Arbeitgebern seit ich arbeiten gehe ( 15 Jahre ) abgeheftet habe & alle Meldungen von der Rentenkasse , war nur abschreiben sozusagen .
JA das stimmt was ich seit der Trennung an Formularen besiegt habe
macht einen ja schon Stark fürs Leben .

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH @nociolla

Antwort von Mucki+Ninchen am 17.03.2011, 9:21 Uhr

Bei einer Prüfung wird auch die Änderung des Einkommens geprüft - da hilft dein Kopfkissen wenig, wenn du Vollzeit oder zumindest Teilzeit arbeitest.

Gruß, M

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH @nociolla

Antwort von nociolla am 17.03.2011, 9:30 Uhr

Das ist schon klar , aber da ist nichts zu erwarten ich habe den höchsten Lohn nach Tarif den man in meinen Job erreichen kann nach 15 Berufsjahren wenn es mal Vollzeit wird ist es etwas anderes . Ich dachte er an Geldgeschenk oder Unterstützungen von Lebenspartnern . Ich bin ja lernfähig nach einmal auf die Nase fallen .

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Re: Frage Versorgungsausgleich und PKH @nociolla

Antwort von Mucki+Ninchen am 17.03.2011, 9:33 Uhr

Ach so, na mit Geldgeschenken und Unterstützung finanzieller Art kenne ich mich nicht aus ...

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Re: Ging mir so wie Vallie!

Antwort von Holly Friday am 17.03.2011, 13:09 Uhr

Hi,

ich habe ja im Herbst vorigen Jahres insgesamt drei Verfahren gegen "meinen" Berkel führen müssen.
Habe Verfahrenskostenhilfe (so hieß das bei mir... ) beantragt, die bewilligt wurde.
Ich dachte auch zunächst, dass das bedeutet, dass ich nichts zahlen müsse.
War aber nicht so.
Obwohl ich sehr pleite war und bin, soll ich für zwei Verfahren anteilig Kosten übernehmen, für das dritte nicht.
Für diese Kosten habe ich einen sogenannten VKH-Zahlungsplan erhalten.
Das sind jeweils 30,00 € im Monat.
Da ich mittlerweile noch pleitiger bin als im Herbst, habe ich jetzt mit Hilfe meiner Anwältin beantragt, dass mir die Kosten ganz erlassen werden.
Mal sehen, ob es klappt...
Man muss schon sehr arm sein, um gar nichts zahlen zu müssen, ist wohl auch Ermessenssache.

LG
Holly

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zu PKH

Antwort von dani-h am 17.03.2011, 14:30 Uhr

Also ich muß(te) in Raten abzahlen, aber wohl muß man nicht mehr als 4 Jahre zahlen. Höhe abhängig vom einsetzbaren Einkommen. Berechnet Gerichtskasse.

Ich mußte aber nicht erst nach Scheidung zahlen, sondern hatte schon 3 Monate nach Scheidungsantragstellung die Bewilligung (die erstmal heißt, dass du PKH bekommst, aber noch nicht aussagt, ob umsonst oder ob du in Raten abzahlen mußt) und im Monat drauf die erste Rate zu zahlen.
Die ganze Zeit über kann geprüft werden, ob man doch oder mehr zahlen muß bzw. kann (also wenn man mehr verdient, Job wechselt etc.).

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Re: zu PKH + Frage!

Antwort von tina.s am 18.03.2011, 10:02 Uhr

Hallo!

Ich bekam diese Woche meinen bescheid zur PKH, ich muß auch in Raten bezahlen für die nächsten 48 Monate je 45.- Euro und das schon ab nächsten Monat. Ob wohl ich noch garnicht geschieden bin bzw. der Scheidungstermin steht.

Was sit wenn ich mehr ausgaben habe durch Autokauf usw. muß ich dies dem Gericht melden zur Neuberechnung????

Tina

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War bei mir so:

Antwort von dani-h am 18.03.2011, 12:38 Uhr

Schulden wurden nur dann mit einberechnet, die vor Antragstellung der PKH existierten. D. h. neue Schulden (Autokauf) werden nicht berücksichtigt bei der Berechnung.
Wohl aber z. B. wenn du wegen Jobwechsel weniger Einkommen hast.

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