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Geschrieben von Cat74 am 04.05.2008, 14:43 Uhr

Ich sitze mal wieder an einem PKH-Antrag!

Kann mir mal jemand in verständlichen Worten erklären, warum ich für jede Verhandlung so ein Ding ausfüllen muß?
Muß das pro Gericht neu ausgefüllt werden?
Von Dezember bis jetzt hat sich ja soooviel an meinen wirtschaftl. Verhältnissen nicht geändert!
Ich habe natürlich keine Kopie vom letzten, aber den werde ich jetzt auf jeden Fall kopieren, dann brauch ich beim nächstenmal nur noch abzuschreiben!

 
7 Antworten:

Re: Ich sitze mal wieder an einem PKH-Antrag!

Antwort von Möhrchen am 04.05.2008, 17:22 Uhr

*handreich*

Ich muß auch noch einen ausfüllen...wobei ich mir noch nicht mal sicher bin, ob´s was nützt :-(( Hab gestern meine Antwort auf den Antrag auf Wohngeld bekommen: abgelehnt :-((( suuuuuuuuper...laut Internetrechner hätten´s wenigstens 20-30 Euro sein sollen...und ich hatte mich noch gefreut, daß das angehoben wurde...

Hast Du das das letzte mal ganz bekommen oder auf Raten?? Ich blick da auch nicht durch...werde mir den auf jeden Fall kopieren, bevor ich den einreiche...mach ich mittlerweile mit jedem Pups...bevor ich hinterher nicht mehr weiß, was ich da so genau angegeben habe...

lg heike

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Nachtrag

Antwort von Möhrchen am 04.05.2008, 17:22 Uhr

...warum brauchst Du denn schon wieder einen???

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Re: Nachtrag

Antwort von Cat74 am 04.05.2008, 18:01 Uhr

Hm, Durchblicken tue ich da auch nicht, darum frage ich ja! ;)
Ich brauchte bisher zu jeder Verhandlung einen, verhandelt wird die Unterhaltspflichtsverletzung mittlerweile vor dem Landgericht. Bezahlt habe ich da bisher gar nichts, auch keine Raten, fülle immer brav den Antrag aus und höre nie wieder was davon. Aber ich denke, da ich ja nur in Vertretung meiner Tochter klage und die ja nun gar kein Einkommen hat, ist das schon richtig so!
Aber warum ich das immer wieder machen muß, würde mich schon interessieren!
Auf Wohngeld hätte ich auch keinen Anspruch, dafür verdiene ich zuviel!
Gruß von Cat

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Re: Nachtrag

Antwort von carina+eve am 04.05.2008, 22:09 Uhr

hallo

ich glaub den darf ich bald auch ausfüllen,bin ja schon gespannt.
wann steht einem die phk eigentlich genau zu.
meine anwältin hat gesagt ich würde sie bekommen.

wieviel darf man ca. verdienen,was muß denn alles angeben in dem antrag.
danke für die infos.

gruß carina

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@carina+eve

Antwort von Möhrchen am 05.05.2008, 11:42 Uhr

Hallo,

also entscheiden wird das der zuständige Richter, aber Deine Anwältin kennt Deine Situation ja auch und kann es sicher in etwa beurteilen.

Es kommt auf Deine wirtschaftlichen Verhältnisse und die Aussicht auf Erfolg des Verfahrens aus.

Du mußt Dich halt komplett "nackig" machen...sprich alles angeben, was Du hast...da wird gefragt, was für ein Auto Du hast, welche Vermögenswerte wie Lebensversicherungen, Grundbesitz, Anlagen usw., welche Schulden sowie Dein Einkommen. Soweit ich weiß liegt der Selbstbehalt nach Abzug von Miete usw. bei 950 Euro im Monat.

Dann kann er die Entscheidung treffen, daß Du entweder gar nix zahlen mußt oder eine Ratenzahlung gemacht wird - wenn Du den Betrag nicht ein einem mal aufbringen kannst. Deine wirtschaftliche Situation wird aber in bestimmten Abständen in den folgenden 4 (??) Jahren überprüft bzw. Du mußt es melden, wenn sich was Wesentliches ändert und Du das zurückzahlen könntest.

Soweit das, was ich weiß...´

lg heike

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Re: Ich sitze mal wieder an einem PKH-Antrag!

Antwort von Traumfänger am 05.05.2008, 14:26 Uhr

Hi Cat, ja, das kenn ich noch zu gut. Mit der Kopie, das ist gar nicht so schlecht, die Idee :-) Also, beiß dich durch!!!

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Ich auch

Antwort von Nociolla am 05.05.2008, 23:37 Uhr

Muss ich auch machen , doch ich bin noch kein Profi ( zweite mal ) und verstehe nicht mal alles .

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