Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 16.03.2011, 9:48 Uhr

Organisation

Meint ihr, ich kann (= darf) es so organisieren, dass ich nun eine Kinderbetreuung für die Wochenenden organisiere, bsp. jedes zweite Wochenende, damit ich arbeiten kann?
Dann blieben die anderen Wochenenden 14-tägig frei. Um nicht zu arbeiten, sondern mit den Kindern zu sein. (Ich brauche mind. zwei Wochenenden pro Monat, um das Einkommen auf ein erträgliches Niveau zu hieven.)

Der KV hat ja nur gelegentlich Zeit, und das nicht regelmäßig. Es könnte leicht passieren, dass er so die Kinder (bzw. die Kinder ihn!) monatelang nicht sieht, weil ich tw. weiter im Voraus planen kann, als er. Weil ich Pläne habe und er in dieser Angelegenheit unvermögend ist, d.h. nicht fähig zu planen. Warum auch immer.

Wäre das fies oder ungerecht oder irgendwie verwerflich oder falsch?

Ich muss ja sehen, dass wir über die finanziellen Runden kommen, und es wird inzwischen eng.
Der KV engagiert sich bei/für/mit uns nicht über die Maßen, und die Kinder sehen ihn eher als Entertainer, denn als Vertrauensperson. Bei einigen Stunden Kontakt pro Monat ist halt nicht mehr drin.

Ich bastele an der günstigsten Lösung, denn natürlich wäre es sinnlos, den Wochenendverdienst komplett in einen Babysitter zu stecken.

Was meint ihr?

 
7 Antworten:

Re: Organisation

Antwort von mf4 am 16.03.2011, 9:52 Uhr

Wenn ich wegen Job auf 100% sichere Kinderbetreuung durch den KV angewiesen wäre würde ich auch zu 100% drauf bestehen jedes 2.WE und genau in dem Wechsel.
Tja,... dann muß der KV das nur noch genau so sehen und mitspielen.
lG mf4

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mf4 Re: Organisation

Antwort von shortie am 16.03.2011, 10:05 Uhr

Nee, falsch verstanden. Der KV versteht gar nichts. Der ist ja schon beleidigt, dass ich ihm nicht vier Jahre seine Fortbildung finanziere. Der hat auch sonst vieles nicht verstanden, wie man seine eigene Familie versorgt etc.
Also: Der KV steht nur als Spaßfaktor für die Kinder zur Debatte. Aber mal kommt er, mal nicht. Wenn´s ihm halt passt.
Dazu hatte ich schon diverse Postings.
Verbieten kann ich ihm den raren Umgang ja nicht, wäre aber zu unser aller Wohl.

Aber:
Kann ich es so organisieren, dass ich arbeiten kann, obwohl dann möglicherweise die Umgangszeit von KV und Kindern eingeschränkt wird?

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mf4 Re: Organisation

Antwort von vallie am 16.03.2011, 10:12 Uhr

der broterwerb hat in meinen augen vorrang ( für ihn haben ja anscheinend auch andere dinge vorrang ), also in meinen augen: ja klar.
er hat ja die wahl und kann sich einbinden. zuverlässig aber.

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Typen gibts...

Antwort von mf4 am 16.03.2011, 11:01 Uhr

Unfassbar, was der sich rausnimmt
Es sollte echt eine Sorgepflicht eingeführt werden, wenn es um so wichtige Dinge geht wie den Job oder wie bei Keks eine OP und der KV in Vertretung der KM gehen MUSS.

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Re: Organisation

Antwort von Sabri am 16.03.2011, 15:49 Uhr

Hallo!

Die Frage für mich war: Wenn ich sterbe, würden die Kinder bei ihm überleben?

Ich habe ja mit zwei KV's zu tun. Der eine kommt für Kindesumgang und Betreuung nicht in Frage, weil es für das Kind schädlich wäre (Überleben ausgeschlossen). Wenn der KV von dir so ein Fall ist, würde ich mir für die Arbeitswochenenden eine Kinderbetreuung besorgen, auch ohne Rücksicht auf Besuchswochenenden.

Der andere ist unzuverlässig, hat immer wieder seine depressiven Phasen, tut den Kindern auch nicht immer gut, schadet ihnen aber auch nicht. Sollte ich sterben, wäre es für die Kinder schon dramatisch, bei mir sind sie eindeutig besser aufgehoben, aber sie würden bei ihm überleben.

Ohne klare Absprachen würde jeder zweite Termin ausfallen oder er würde zu spät kommen - wenn er dazu die Chance hätte (die hat er aber nicht). Ich bringe ihm die Kinder, ich komme zwischen 18-19 Uhr. Wenn er nicht da ist oder nicht aufmacht, ruf ich ihn auf dem Handy an und sage ihm, die Kinder stehen vor seiner Haustüre. Ich bin dann weg (dort standen sie nur einmal, sie haben ihm gehörig die Meinung gesagt). Wenn er einen Tag ausfallen lassen will, geht das nur mit guter Begründung und Ersatztermin. Ansonsten gehen die Kinder trotzdem zu ihm und er muss sich eben einen Babysitter besorgen. Wenn er extrem krank ist, würde ich mal eine Ausnahme machen, aber nur, wenn das umgekehrt auch gilt.

Ich würde ihm die Kinder zur vereinbarten Zeit jedes zweite Wochenende bringen und (je nach Alter der Kinder) dort ggf. auch vor die Tür stellen. Ich würde sie erst zur vereinbarten Zeit wieder in Empfang nehmen (und vorher die Tür auch nicht aufmachen).
Bei mir hat es so geklappt. Durch die Regelmäßigkeit hat er mittlerweile Interesse an den Kindern. Er konnte sich aus der Verantwortung nicht herausstehlen. Vor allem in der Anfangszeit gab es von den Kindern viele Klagen. Ich habe sie damit immer zurück zum Vater geschickt (meine Kinder können sich wirklich durchsetzen). Es hat etwas gedauert, aber mittlerweile ist es ihm nicht mehr völlig egal, wie es den Kindern bei ihm geht. Und die Kinder wissen zwar, dass bei ihm nicht alles rund läuft (zur Zeit ist es dort mal wieder so dreckig und es stinkt wie Sau, dass ich die Kinder + Klamotten erst einmal in Badewanne und Waschmaschine stecken muss, wenn sie zurückkommen), aber es gibt dort für die Kinder auch angenehme Sachen (Fernsehr, Eis.... soviel sie wollen). Und für die Erziehung bin eh ich zuständig, damit habe ich mich abgefunden.
Gruß, Sabri

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@Sabri

Antwort von Pamo am 16.03.2011, 18:01 Uhr

Ich finde dass du das spitzenmaessig handhabst!

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Re: Organisation

Antwort von shortie am 16.03.2011, 19:08 Uhr

das klingt ganz schön tough!
aber irgendwie für mich nicht anwendbar. fürcht ich. er wohnt in einem haus mit einigen hundert parteien, alles sehr anonym. der kleinste ist gerade vier jahre alt. wenn ich die kids da stehen lasse, passiert sicher irgendwas.

wenn ich sterbe, gehen sie zu ihm, gar keine frage. es ist anders dort und verbressert nicht unbedingt ihre chancen im leben, aber vielleicht gerade doch, weil es arme halbwaisenkinder sind, die beim vater leben. man weeß et nisch. :-)

aber der KV ist nunmal unzuverlässig, und daher kommt er nicht in frage, sondern die frage ist: kann/ darf ich guten gewissens und guten rechts das so machen, wie oben geschildert.
ich kann doch nicht noch vollkommen erwerbslos werden, weil ich mich nach kranken verwandten und vollchaotischen ex-gatten richten muss. also, da steht doch hoffentlich mein erwerbsrecht über dem (halt nur nach gusto wahrgenommenen) umgangsrecht von kindern und vater.
(mit dem KV hatte ich das alles in allen variationen ausprobiert, erst noch als ehepaar, dann getrennt, und es hat einfach nicht geklappt, er ist einfach nicht erschienen und irgendwo gewesen. nicht nach hause gekommen, nicht zum umgang erschienen, nicht aus dem urlaub gekommen etc. pp. nochmals: der ist einfach keine bank!)
:-)

bei sabri: echt doll, wirklich wahr, wie du den einen KV so auf trab hältst!

lg!!

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