Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Einstein-Mama am 15.03.2011, 11:56 Uhr

Was mach ich eigentlich

wenn er nicht für die pässe der kinder unterschreibt?

bis jetzt hab ich noch ein großzügiges zeitfenster bis zum urlaub, aber momentan ist das die einzige gelegenheit für ihn seine macht auszuspielen.
ich will ihm das nun eigentlich nicht unterstellen und gehe immer noch davon aus, dass er in der phase der absoluten wurschtigkeit ist.
den zettel für die zu leistende unterschrift gab ich ihn vor 1 woche mit der bitte, bis montag das ganze wieder an mich zurück zu geben.
keine reaktion. sein sohn war am we 100m luftlinie entfernt, ich habe ihm vorgeschlagen paul den wisch einfach zu geben.
er hatte keinen bock...

nehmen wir den extremfall an, was kann ich tun, falls er mir gerade doch seine macht beweisen will und die unterschrift verweigert?

eure
8kindrige esotussi ohne verstand

 
20 Antworten:

Re: Was mach ich eigentlich

Antwort von ursel66 am 15.03.2011, 12:02 Uhr

Dann setz ihm erst mal eine Frist von 14 Tagen mit der direkten Androhung beim Familiengericht seine Unterschrift ersetzen zu lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was mach ich eigentlich

Antwort von Joni76 am 15.03.2011, 12:05 Uhr

Für alle 8 Kinder? Mach doch ein paar Räucherstäbchen an und entspanne Dich mit Yoga...
Wann ist denn der Urlaub geplant? Ich würde das ganz spontan machen, wenn die Stimmung gerade ganz gut ist. Muss er denn überhaupt was unterschreiben? Bin da nicht so informiert...von mir wollte noch nie einer was wissen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was mach ich eigentlich

Antwort von vallie am 15.03.2011, 12:07 Uhr

wenn er nicht unterschreibt, dann ruf ich ihn an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was mach ich eigentlich

Antwort von shortie am 15.03.2011, 12:13 Uhr

Eini und 8 Kids, am besten von Hr. Langhans, *gacker*


Also: Die Passfrage stelle ich mir auch gerade, und weil wir bald Scheidungstermin haben, lasse ich das erstmal. Genau, weil er vielleicht dann aus Trotz NEIN sagt und einen zweiten Termin veranlasst, der ihn nichts kostet, weil einkommenslos, aber mich schon. :-(
Leider (!!!) können wir so in den Osterferien nicht mehr ins Ausland, was wir sowieso nicht oft wollen, - bisher sogar noch nie. Aber jetzt gibt es da gerade ein ganz spannendes "Angebot", weil Freunde auch dort sind. Es geht genaugenommen um einen Tag im deutschsprachigen Nachbarland.

Seine Gründe sind übrigens: Ich habe nie einen Urlaub für uns als Familie geplant, mit ihm. Nie habe ich was gebucht und bezahlt und ihn eingeladen... !!!
Er wäre doch so gerne mit uns in Urlaub gefahren. Jawollja! (Dass er selbst hätte planen können und bezahlen müssen oder das Thema wenigstens mal ansprechen, das ist ihm auch heute noch nicht klar!)

Ich spekuliere in meinem Fall auf später, und ich fürchte, wenn er dann nicht will, dann habe ich (= wir alle) schlechte Karten. Oder?!
Urlaub im Ausland ist ja nicht lebensnotwendig, daher wird das auch ein Richter nicht unterschreiben etc., oder?!

Bin gespannt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was mach ich eigentlich

Antwort von shortie am 15.03.2011, 12:18 Uhr

sowas machen die???

ich frag mich ja auch gerade, wann der günstigste zeitpunkt ist. und wie lange darf der herr dafür brauchen.
meiner überlegt jetzt noch, wann er zu ner beratung mitkommt, bei der es um den umgang geht.
ich habe den termin in der zwischenzeit wahrgenommen, ohne ihn ... er überlegt ja noch, seit über zwei monaten ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wie ist das denn überhaupt?

Antwort von Joni76 am 15.03.2011, 12:19 Uhr

Muss der KV dann praktisch die "Erlaubnis" für den Urlaub geben? Also wir waren bis jetzt 2mal im Ausland und da hat nie jemand nach Unterschrift oder SR o.ä. gefragt. Wir haben gebucht und fertig...
Was macht man, wenn der KV das nicht unterschreibt? Außer doof gucken...?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie ist das denn überhaupt?

Antwort von shortie am 15.03.2011, 12:22 Uhr

Die Erlaubnis muss er nicht geben, aber er muss unterschreiben, dass sie ihren Pass kriegen können. Wir waren verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht.
Hat dein Kleiner denn keinen Pass?

Und bei Getrennten könnte ja sonst, ohne die gegenseitige Unterschrift, einfach einer die Pässe ausstellen und mit den Kids nach Nimmerland verschwinden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie ist das denn überhaupt?

Antwort von vallie am 15.03.2011, 12:22 Uhr

ich hab auch schon überlegt, den pass braucht man ja eigentlich zur einreise nicht, nach malle, aber beim check-in wollen die ja ein dokument der passagiere sehen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie ist das denn überhaupt?

Antwort von Joni76 am 15.03.2011, 12:25 Uhr

Mein Sohn hat einen Reisepass. Aber wir waren ja nicht verheiratet und ich hab das alleinige SR. Wie gesagt, hatte noch nie Probleme mit irgendwas. Ich könnte umziehen, wohin ich will...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie ist das denn überhaupt?

Antwort von vallie am 15.03.2011, 12:27 Uhr

ich auch.
aber nur mit einem kind.
ein paar sachen sind einfacher, wenn man das asr hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Geht da denn keine beglaubigte Kopie der geburtsurkunde?

Antwort von Leewja am 15.03.2011, 12:32 Uhr

das sollte man doch ohne unterschrift bekommen, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nee

Antwort von mf4 am 15.03.2011, 12:42 Uhr

Wenn beide das SR haben müssen beide der Antragstellung zustimmen.
Ich habe das alleinige SR, mußte für die Pässe der Kinder die Negativ-Bescheinigungvom JA bringen, daß das so ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was mach ich eigentlich

Antwort von shortie am 15.03.2011, 12:43 Uhr

Ei, gugge mal!!!
Das hab ich bei Tante Gugel gefunden: (Ähnlich sagen es mehrere befragte Anwälte, die sicher sowas sagen, weil sie dann auch ins Spiel kommen, - aber mei, egal!)

####################

der Vater darf seine Unterschrift nicht verweigern, denn im Rahmen der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) ist er verpflichtet, an der für das Kind erforderlichen Beantragung von Ausweispapieren mitzuwirken.

Wenn aufgrund der Weigerung des Vaters unmittelbar die Gefahr besteht, dass Sie als Aufenthaltsbestimmungsberechtigte den geplanten Urlaub mit Ihrem Kind nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei dem örtlichen Familiengericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Den Antrag können Sie auch bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben. Der Richter hat die Möglichkeit, die fehlende Zustimmung des Vaters zu ersetzen, so dass bei Eilbedürftigkeit auf diesem Wege der Reisepass noch rechtzeitig bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden kann.

###################

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich meinte Vallies einwand, wenn es nur um einen identitästnachweis

Antwort von Leewja am 15.03.2011, 12:47 Uhr

für den Flug geht, NICHT um einreisepapiere in ein anderes land

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich meinte Vallies einwand, wenn es nur um einen identitästnachweis

Antwort von vallie am 15.03.2011, 12:49 Uhr

jieps.
ich könnte mir vorstellen, daß das auch ginge.
aber die einsteins haben noch 5 monate zeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wollte ich auch gerade tippen^^ geht ganz schnell vor gericht

Antwort von 32+4 am 15.03.2011, 13:20 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ok, danke!

Antwort von Einstein-Mama am 15.03.2011, 14:09 Uhr

dann bin ich ja auf der sicheren seite.
für die kinder ist es wie immer scheiße, denn wir wollten heute aufs passamt. DIE müssen beide nämlich plötzlich auch unterschreiben (die sind doch noch gar nicht geschäftsfähig?).

passamt hat bei uns nur mo und di nachmittags geöffnet.
warten wir halt noch eine woche....oder 10

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Warum hältst du ihm den Wisch nicht selbst vor die Nase...

Antwort von Schreckschraube am 15.03.2011, 15:17 Uhr

...und reichst ihm den Kugelschreiber dazu? Was soll er denn dann tun, außer zu unterschreiben? Du siehst ihn doch sicher mal?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ok, danke!

Antwort von +emfut+ am 15.03.2011, 18:35 Uhr

Für Dich und Deine 8 Kinder machen sie doch sicher extra nochmal auf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nee

Antwort von ursel66 am 15.03.2011, 18:57 Uhr

hmmmmmmmm,
den Kinderausweis vom Kleinen habe ich ohne irgendwelche Bescheinigung erhalten! Ich habe lediglich auf dem Antrag "allein sorgeberechtigt" angekreuzt. Auf der Geburtsurkunde steht der Vater ja auch nur als Randnotiz.

Den Personalausweis mit 14 hat mein Sohn damals allein beantragt. Scheint irgendwie eine Veränderung vorgenommen worden sein.
Bin gespannt, 2012 läuft der Kinderausweis ab und wir holen einen Reisepass.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.