Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Redaktion

 

von Leena  am 05.03.2015, 14:11 Uhr

die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Lies mal die Vorschrift zu Ende, ganz so einfach ist es nicht:

"Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. ...."

Vielleicht ist Dein Kind ja noch mit Nebenwohnsitz anderweitig gemeldet o.ä., soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Väter ihr Kind (auch) bei sich gemeldet haben, oder andere Indizien liegen vor, die eben Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt begründen könnten.

Kannst Du denn zum gewöhnlichen Aufenthalt noch irgendetwas nachweisen, gab es dazu jemals Streit o.ä. ..?

 
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