von Leena am 05.03.2015, 14:11 Uhr |
die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht
Lies mal die Vorschrift zu Ende, ganz so einfach ist es nicht:
"Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. ...."
Vielleicht ist Dein Kind ja noch mit Nebenwohnsitz anderweitig gemeldet o.ä., soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Väter ihr Kind (auch) bei sich gemeldet haben, oder andere Indizien liegen vor, die eben Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt begründen könnten.
Kannst Du denn zum gewöhnlichen Aufenthalt noch irgendetwas nachweisen, gab es dazu jemals Streit o.ä. ..?
- die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Helena83 05.03.15, 9:48
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Aprilscherz2000 05.03.15, 10:26
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Helena83 05.03.15, 10:47
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Boots2012 05.03.15, 10:58
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - shinead 05.03.15, 11:35
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Helena83 05.03.15, 12:02
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Leena 05.03.15, 14:11
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Helena83 05.03.15, 14:27
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - mf4 05.03.15, 22:22
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Alpenveilchen 06.03.15, 11:18
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Pamo 06.03.15, 13:11
- Ja, meinen! Das ist doch unfassbar, oder !?! o.T. - Alpenveilchen 09.03.15, 9:24
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Pamo 06.03.15, 13:11
- Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht - Aprilscherz2000 05.03.15, 10:26
@Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist,
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