Geschrieben von peekaboo am 04.03.2015, 13:57 Uhr |
@Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist,
dürfte es schwieriger werden sie zurückzubekommen.
LG
Peeka
Re: @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist,
Antwort von Pamo am 04.03.2015, 14:05 Uhr
Richtig, wenn sie weg ist, dann hat sie das getan was Frau Bader aus dem Rechtsforum "Tatsachen schaffen" nennt. Du musst VORHER schriftlich darlegen, dass du nicht einverstanden bist. Sonst wirst du gelackmeiert.
Morgen....
Antwort von ungewohnt am 04.03.2015, 19:15 Uhr
schickst du erst mal per Einschreiben an die Ex:
Aufgrund deiner Planungen teile ich dir hiermit schriftlich mit: Einem Umzug unserer Kinder stimme ich nicht zu. Du kannst selbstverständlich diese Stadt verlassen, aber nur ohne die Kinder. Die Kinder werden dann bei mir wohnen und du kannst dann - gern alle 14 Tage - zum Umgangswochenende in ihre Heimatstadt kommen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
PS: dieses Schreiben habe ich gleichzeitig an das Jugendamt geschickt.
Re: @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist,
Antwort von Danyshope am 04.03.2015, 20:29 Uhr
Noch einen Tip, wenn Du sicher bist das die Ex in die Heimat ziehen will, dann den dortigem Einwohnermeldeamt ein Schreiben zukommen lassen, das du den dortigen Anmeldung der Kinder jetzt schon widersprichst.
Re: @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist,
Antwort von rala_25 am 05.03.2015, 8:41 Uhr
Wow - so weit hätte ich gar nicht gedacht.
Die Idee ist super.