Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Helena83 am 05.03.2015, 10:47 Uhr

die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

nein habe ich nicht. Aber in der Vorschrift der Durchführung des Passgesetzes Ziffer 6.1.3.4 steht drin, dass es nicht nitwendig ist, wenn das Kind dauerhaft bei dem Elternteil lebt. Ich hab zwar keinen Akademikerabschluss, aber dumm bin ich nicht. Habe ich es falsch interpretiert?

 
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