Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 01.08.2012, 21:35 Uhr

Denk mal anders ...

Ich habe das alleinige SR aber...
NOCH NIE (und ich hatte das alleinige SR schon immer und mein Ältester ist fast 26)... fragte ein Zahnarzt o.ä. nach einer Unterschrift des Vaters.
Ich musste genau 2 mal das alleinige SR nachweisen. 1 mal wegen Konto-Eröffnung für das Kind und 1 mal wegen Kinderpässen.
Weder bei Umzug, Ummeldung, Kita-Anmeldung oder sonstwo verlangte man eine 2.Unterschrift oder den Beiweis, dass ich das alleinige SR habe.
Ich denke in den Punkten wird das überbewertet.
Dennoch spreche ich natürlich wichtige Dinge mit dem KV ab. Halte ich für selbstverständlich.

Ich denke mir deinen Anschuldigungen gefährdet er das Kindeswohl aber... es sollte ein leichtes sein für ihn das bei drohendem Verlust des SR zu unterlassen und dann ist der Vorwurf vom Tisch und er behält das halbe SR.
Ob er Unterhalt zahlt oder nicht hat damit rein gar nichts zu tun. Das du keinen eingefordert hast ist dein Ding. Ich denke er wird dir kein Geld aufdrängen wollen.

Er sieht sein Kind regelmäßig und nicht selten, warum du schreibst er hat sich seit der Geburt noch nie gekümmert verstehe ich nicht. Klärt übers Jugendamt geregelte Umgangszeiten in denen er Papa ist mit sich-kümmern und nicht nur mal kurz zum Faxen machen.

Wenn du von dem Mann nochmal schwanger bist... seid ihr getrennt oder lebt ihr schon immer getrennt und habt sowas wie ne lockere... Affäre (o.ä.)?... reine Neugier

 
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