Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 18.11.2015, 8:29 Uhr

Danke!

Ich hätte im Rahmen des Versorgungsausgleichs an meinen Ex zahlen müssen.
Der Scheidungsrichter ist allerdings meinem Wunsch gefolgt, dass ich nicht zahlen muss, da mein Ex schon immer Vollzeit gearbeitet hat und ich wegen der Kinder mindestens 15 Jahre nur in Teilzeit arbeiten wollte.

Tatsächlich habe ich nicht vor, jemals wieder in Vollzeit zu arbeiten.

 
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