Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Frühlingswind am 19.11.2015, 2:41 Uhr

Danke und hier auch eine Nachfrage

Danke für deine Antwort!

Ja, ich habe vor, die nächsten Jahre nur Teilzeit zu arbeiten und nur langsam die Stundenzahl zu erhöhen. Da ich spät angefangen habe, richtig zu verdienen (erst Ausbildung, dann längeres Studium + Vorbereitungsdienst) und nach 1,5 Dienstjahren bereits in Elternzeit gegangen), habe ich bisher nicht besonders viele Rentenpunkte gesammelt. Wenn ich viele Jahre Teilzeit arbeiten werde, wird sich mein Rentenanspruch also auch nicht allzu schnell allzu sehr erhöhen.

Für den Fall, dass ich im Rentenalter nur die Grundsicherung erhalten sollte, wird also der Versorgungsausgleich verrechnet und ich bekomme nicht Grundsicherung plus Versorgungsausgleich, stimmts?
Also genauso wie bei denen, die trotz Riester-Rentenvertrag nur Grundsicherung bekommen und nichts bzw. kaum etwas von ihrer Riester-Rente rausbekommen, weil diese angerechnet wird?

Viele Grüße,
Frühlingswind

 
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