Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Frühlingswind am 19.11.2015, 3:00 Uhr

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Das klingt so, als müsstest du deshalb (so viel) an ihn zahlen, weil er selbst nichts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat? Aber eigentlich sollte das doch keine Rolle spielen, sondern nur der Einkommensunterschied in den betreffenden Jahren, oder?

Er hat doch bestimmt während der 10 Jahre auch sein regelmäßiges Einkommen gehabt, das als Basis für die Berechnung genommen wird. Das wurde so beim Gericht berechnet und festgesetzt? Kann man da Einspruch einlegen? 200€ im Monat ist ja alles andere als wenig, wenn man nicht gerade eine richtig hohe Rente bekommt!

Oder wird neben der EInkommensdifferenz zusätzlich noch geschaut wie es grundsätzlich mit den bisher gesammelten Rentenpunkten aussieht?

Viele Grüße,
Frühlingswind

 
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