Geschrieben von zwergchen31 am 09.11.2015, 7:43 Uhr |
Ein paar Fragen
Vielleicht wisst ihr das ja.
Trennung, 50/50 Betreuung, Mann möchte im Haus bleiben und Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Da ihm nur die Hälfte des Kindergeldes zusteht, fehlen halt ca. 300 Euro.
Würden Wohngeld und Kinderzuschlag da greifen? Laut Rechner stünden ihm 400 Euro Wohngeld inklusive Kinderzuschlag zu.
Bei den Ämtern rufe ich auch an, nur verschweigen die halt auch gerne Dinge.
Re: Ein paar Fragen
Antwort von shinead am 09.11.2015, 10:10 Uhr
Grundlegende Frage: Ist der Unterhalt für das Kind geklärt? 50/50 Betreuung bedeutet ja nicht, dass kein Unterhalt mehr bezahlt werden muss.
Verdient im vorliegenden Fall die Frau wesentlich besser als der Mann, muss sie ihm ggf. anteilig Kindesunterhalt zahlen und das ist vorrangig vor Kinderzuschlag und/oder Wohngeld.
Bei uns kommt man mit einem Haus immer über den Höchstbetrag der Miete. Habt ihr das geprüft?
Ggf. bleibt ein Nebenjob oder doch der Umzug.
Re: Ein paar Fragen
Antwort von zwergchen31 am 09.11.2015, 19:15 Uhr
Ja haben wir. Kinder sind bereits 12, 11 und 10. Er arbeitet, ich gehe zur Schule.
D.h. ICH kann ihm kein Unterhalt zahlen. Ob er dann UVS bekommt, weiß ich nicht, denke aber nicht.
Die Kinder sind dann 14 Tage bei ihm, 14 Tage bei mir
Hier wird der Höchstbetrag für 4 Personen(momentan für 5) bezahlt, deshalb die Frage, zwecks Wohngeld und Kinderzuschlag. Und ob es das fehlende Kindergeld auffängt.
Re: Ein paar Fragen
Antwort von shinead am 10.11.2015, 9:23 Uhr
Wie finanzierst Du Dich, wenn Du zur Schule gehst?
Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, müsste er Dir für die Kinder ggf. noch Unterhalt überweisen.
Leistungen nach UVG wird aufgrund der 50/50 Regel nicht möglich sein.
Ich würde das alles SEHR genau durchrechnen lassen. In den meisten Kreisen gibt es entsprechende Hilfevereine, die solche Berechnungen durchführen bzw. bei der Bearbeitung von Antrag und Bescheid helfen.
Re: Ein paar Fragen
Antwort von zwergchen31 am 10.11.2015, 15:52 Uhr
Danke dir. Ich hab vor BAföG und Wohngeld zu beantragen. Und dann mal sehen, was dabei herauskommt.
Die Kinder wünschen sich die 50/50 Betreuung und wir möchten es ihnen gern erfüllen.
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