Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Frühlingswind am 18.11.2015, 2:43 Uhr

Danke und Nachfrage

Vielen Dank für deine Antwort! Ich hab gleich mal nach Beratungsstellen gegoogelt - bei uns in der Stadt gibts sogar mehrere davon und ich werde möglichst schnell einen Termin dort vereinbaren.

Damit ich bis zum Beratungstermin ruhiger schlafen kann, würde ich mich freuen, wenn du mir nochmal antwortest, ob ich das, was du schreibst, richtig verstanden habe:

a)
Wir sind noch nicht lange verheiratet und 10 Monate nach unserer Hochzeit wurde unser Kind geboren. In diesen 10 Monaten vor der Geburt haben wir annähernd gleich verdient - Versorgungsausgleich wäre also +/- Null auf beiden Seiten.

b)
Der Ecklohn (Jahreslohn) beträgt aktuell 35.000€ (brutto). Mein Mann hat einen Jahreslohn von 42.000€ brutto, hat damit also in der Elternzeit etwas mehr Rentenpunkte erworben als ich (ich hab keine Vorstellung davon, wie viele Punkte das bei 7000€ ausmacht).
Das heißt also, in der Elternzeit habe ich einen bestimmten Betrag als Versorgungsausgleich erworben, weil (mein) Ecklohn geringer ist als der Jahreslohn meines Mannes, oder?

c)
Die Zeit nach der Elternzeit ist damit die Zeit, in der mein Mann am schlechtesten wegkommt - hier herrscht ja die größte Differenz:
entweder
1) 0 € Einkommen bei mir - 42.000€ Jahreseinkommen bei ihm oder
2) 6000€ Einkommen bei mir - 42.000€ Jahreseinkommen bei ihm.

Da kann ich nur hoffen, dass das eine Jahr, um welches ich gern die Scheidung nach hinten verschieben möchte, nicht massenweise Rentenpunkte weniger für ihn bedeutet!
Vielleicht wissen die Berater ja auch Konkretes zur Wahrscheinlichkeit bzgl. der richterlichen Genehmigung eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich.

Ich schreibe, sobald ich mehr weiß - vielleicht nützen diese Informationen ja auch noch anderen :)

Nochmals vielen Dank und viele Grüße!
Frühlingswind

 
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