Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 19.11.2013, 15:12 Uhr

Antiquierte Ansicht ?

Ja , so sehen es die Gesetze inzwischen .

Früher war es so Hohe Feiertag da wo die Kinder wohnen am 2 Tag zum Umgangsberechtigten .
Bin selbst ein Scheidungskind und kenne es auch noch so .

Hier hat das Gericht 2008 geurteilt geteiltes Sorgerecht Feiertage im Wechsel.
Ein Heiligen Abend hier dann hat er Silvester nächstes Jahr
Heilig Abend er und Silvester hier.
Ostern im Wechsel das ist uns beiden aber nicht wichtig und wird geregelt wie die UmgangsWE sind, wer in den Osterurlaub fährt und wie das mit den Kindergeburtstagen ist die da auch oft liegen.

Noci

 
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