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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.11.2014, 15:23 Uhr

wg. Verfügbarkeit

Ein Betreuer ist eigentlich kein "Notfall-Job" - dafür gibt es Ambulanzen, Krankenhäuser etc. Wenn das System "versagt", weil z.B. der Richter keine Zwangsunterbringung anordnen will, dann ist der Betreuer nicht "schuld" - und im Zweifel könnte er auch nichts machen, selbst wenn er erreichbar wäre. Er kann ja die Entscheidung des Richters nicht ungeschehen machen, genausowenig kann er die Patientin in ihrer Wohnung einschließen.

Bei längeren Abwesenheitszeiten wie Urlaub sollte es schon eine Vertretung geben, aber nicht am Wochenende.

 
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