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Geschrieben von IngeA am 08.11.2014, 18:09 Uhr

wenn schon die Schwester Angst hat, soll ein Betreuer...

Freiheitseinschränkende Maßnahmen darf der Betreuer doch auch gar nicht entscheiden. Er kann den zu betreuenden nicht Zwangseinweisen, das kann nur ein Richter. Er kann über Behandlungen entscheiden, wenn sein Klient die aber verweigert kann er sie nicht zwangsweise durchsetzen lassen, auch das kann nur das Gericht.

LG Inge

 
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