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Geschrieben von Benedikte am 08.11.2014, 23:40 Uhr

Rat kann ich Dir nicht geben nur

mein Mitgefuehl anbieten

Ich bin ja schon lange von der Juristerei weg, habe aber in meiner Ausbildung als referendarin in einer Station mit einem Richter FGG Sachen gemacht, unter anderem haben wir Pflegschaften eingerichtet und ueber solche Dinge wie bei Deiner Schwetser entschieden.

Ich kann mich definitiv nicht mehr an Einzelheiten erinnern.

Aber an die dauernde Abwaegerei- was geht noch, was nicht mehr. Gibt es einen natuerlichen Willen.Und bevor man einem Menschen elementare Rechte abspricht- und darum geht es ja, brutal formuliert, Deine Schwester soll gegen ihren Willen eingewiesen und behandelt werden, also das Recht auf Integritaet ihres Koerpers verlieren soll, ihre Freiheit verlieren etc. Und bis das passieret, muss viel passieren. Google mal unter PsychKG.

Von daher kann ich nachvollziehen, dass ggf. ein Richter sagt, nun, soll sie doch am Bahnhof herumlungern, das reicht nicht aus, um so ein Geschuetz wie eine Zwangseinweisung aufzufahren. aehnlich wie bei Entmuendigungen dementer- oder gerade bei uns akut, dem Fueherschein meiner Mutter. Sie ist nach einem Schlaganfall nach ansicht meiner geschwister und mir nicht mehr fahrtauglich, sie sieht das anders, hat auch kleinere Unfaelle- und die rechtslage ist hammerhart. Kannst ihr das Ding nicht wegnehmen.

Ich drueck Dir die Daumen fuer ein halbwegs gutes Ende.

Benedikte

 
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