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von Kalleleo  am 09.11.2014, 20:18 Uhr

Richtig, aber....@Strudelteigteilchen

Fühlst du dich persönlich angegriffen?

Zu Punkt 1
Der Betreuer darf nicht einfach so eine Einweisung in eine geschlossene Station anordnen.
Ich entschuldige mich hiermit bei Dir ganz persönlich , liebes Strudelteigteilchen, da es Dir aus mir unbekannten Gründen sehr wichtig scheint.
Punkt 2
Wenn Gefahr für das Leben der Betroffenen angezeigt ist,darf der Betreuer
den/die Betreffende auf anraten der Ärzte einweisen lassen.
Liebes Strudelteigteilchen.
Ich erlebe dieses Hin und Her seit 30 Jahren in meiner unmittelbaren Verwandschaft.
Ich behaupte kühn, das ich , durch meine Erfahrungen dahingehend ,durchaus als erfahren ansehen darf.
Gerade was die Aussage bezüglich des "Richter" betrifft, kommt es häufig zu Missverständnissen bei den Angehörigen, wenn sie nicht unmittelbar vor Ort sind.
Du darfst Dich nun weiter über meine Dreistigkeit,mich hier ungefragt einzumischen, weiter echauffieren.
Wenn Du über eigene Erfahrungen verfügst,darfst Du gerne meine Aussagen widerlegen.
Du darfst Dich aber auch ganz einfach abregen.

 
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