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von Kalleleo  am 09.11.2014, 20:54 Uhr

Der Betreuer...

Liegt die Klinik, in der Deine Schwester untergebracht war ,im Zuständigkeitbereich des Familiengerichtes, das den Betreuer angeordnet hat?

Das ist häufig das Problem,das bei den Familiengerichten vor Ort , dann keine Akte vorhanden ist.
Die Amtsärzte dürfen nur über einen begrenzten Zeitrahmen eine amtlich festgestelltes Verbleiben in der Klinik anordnen.

Ich kenne von meiner Schwester, das sie bei Befragungen seitens des Amtsarztes alle Kraft aufgewandt hat um überlegt und vernünftig zu antworten.
Dann sah der Amtsarzt keine Möglichkeit eine Verlängerung anzuordnen.
Kaum hatte der Arzt die Klinik verlassen,verließ sie die Kraft und sie war wieder vollkommen wirr.
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, das es bei Deiner Schwester ähnlich lief.

 
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