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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.11.2014, 18:21 Uhr

Eben

In der genannten Situation könnte ein Betreuer höchstens die Verwandten beruhigen und ihnen versichern, daß sie im Moment nichts tun können/brauchen. Dafür ist er aber nicht da, er soll ja den Betreuten betreuen und nicht die Angehörigen.

Für den Alltags-Kram (ums Essen kümmern, Medikamente verabreichen, Krankenpflege) bräuchte man eine aufsuchende Hilfe. Ein Betreuer kann finden, daß ein Betreuter eine aufsuchende Hilfe bräuchte, und sie entsprechend beantragen, aber er ist dafür nicht selber zuständig.

 
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