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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 11:21 Uhr

Nein, das ABR reicht da nicht

Mit dem ABR kann man den Betreuten ummelden, eine neue Wohnung mieten, einen Mietvertrag kündigen - sowas in der Art. Aber freiheitsentziehende Maßnahmen - und das ist die Einweisung in eine geschlossene Abteilung - ist damit nicht möglich.

Sonst könnte ich ja meine Kinder - für die ich das ABR habe - wochenlang in ihre Zimmer einsperren.

 
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