Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Kalleleo  am 09.11.2014, 11:37 Uhr

Nein, das ABR reicht da nicht

Soweit richtig.
Da allerdings Gefahr besteht das die betreute Person eine Gefahr für sich selbst darstellt,aufgrund einer akuten Psychose, kann der Betreuer eine Einweisung erwirken.
Dies entscheidet dann der Familienrichter und nicht der Amtsarzt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.