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von Kalleleo  am 09.11.2014, 11:44 Uhr

Nein, das ABR reicht da nicht

Kleiner Nachtrag.
In den meisten Fällen hat der Betreuer nicht nur das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht sondern auch das gerichtlich angeordnete Recht in Gesundheitsfragen, Untersuchungen vornehmen zu lassen, wenn Gefahr ausgeht.

 
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