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Geschrieben von hgmeier am 03.09.2015, 18:56 Uhr

So einfach...

... ist das leider nicht.

Wenn der Arzt nur einen unqualifizierten Transport (also ein Taxi) anordnet, kann kein Notfall vorliegen. Diese sind dem Rettungdienst vorbehalten.

Da kein Notfall vorliegen kann, tut der Taxifahrer gut daran zu prüfen inwieweit die Fahrt einbringbar ist. Neben dem Kostenträge (Krankenkasse, bei Flüchtlingen: Land, Privatpatient, ...) benötigt er zudem (zumindest bei der Abrechnung von GKV eine klare Aussage ob es zu einer ambulanten, teilstationären oder stationären Behandlung geht.

Dabei ist zudem noch die Frage der Begleitpersonen zu bedenken. Bei KIndern ist eine Begleitperson selbstverständlich (wenn es der Arzt auf dem Transportschein vermerkt hat!), nicht jedoch der Transport der gesamten Familie.

Ohne korrekte und vollständige Daten bleibt der Taxiunternehmer auf den Kosten sitzen!

 
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