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Geschrieben von skorwi78 am 07.12.2004, 9:45 Uhr

@Ralph

Hallo,

ich bin zwar nicht Ralph aber nach meiner Erkenntnis steht den Eltern solange Kindergeld zu, bis der Sprössling sein 27. Lebensjahr (war zumindest letztes JAhr noch so) vollendet hat und noch keine Berufsausbildung gemacht hat. Wenn Dein Sohnemann noch keine Ausbildung hat, sollte dies wohl auch für Dich zutreffen.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Viele Grüße

René

 
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