Geschrieben von skorwi78 am 07.12.2004, 9:45 Uhr |
@Ralph
Hallo,
ich bin zwar nicht Ralph aber nach meiner Erkenntnis steht den Eltern solange Kindergeld zu, bis der Sprössling sein 27. Lebensjahr (war zumindest letztes JAhr noch so) vollendet hat und noch keine Berufsausbildung gemacht hat. Wenn Dein Sohnemann noch keine Ausbildung hat, sollte dies wohl auch für Dich zutreffen.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
Viele Grüße
René
- @Ralph - maleja 07.12.04, 9:26
- Re: @Ralph - skorwi78 07.12.04, 9:45
- Für Faulpelze gibt es kein Kindergeld... ;-) - Ralph 07.12.04, 11:33
- Re: Für Faulpelze gibt es kein Kindergeld... ;-) - Gucci75 07.12.04, 12:34
- Als arbeitsloser Jugendlicher... - Ralph 07.12.04, 14:48
- Die Tritte versuch ich ja immer... - maleja 07.12.04, 13:38
- Re: Die Tritte versuch ich ja immer... - Elisabeth mit Fumi & Temi 07.12.04, 14:11
- Ja, stimmt natürlich schon - maleja 07.12.04, 15:09
- sei mir nicht böse!!! >:o( - sterntaler 07.12.04, 15:14
- Nein, bin Dir net böse - maleja 07.12.04, 15:24
- Re: klarer fall!! - sterntaler 07.12.04, 15:36
- Nein, bin Dir net böse - maleja 07.12.04, 15:24
- Re: Ja, stimmt natürlich schon - Elisabeth mit Fumi & Temi 07.12.04, 15:28
- sei mir nicht böse!!! >:o( - sterntaler 07.12.04, 15:14
- Ja, stimmt natürlich schon - maleja 07.12.04, 15:09
- Hallo, AUFWACHEN!!!!!!! - Ralph 07.12.04, 14:55
- Und noch einen drauf! :o) - Birgit32 07.12.04, 15:35
- Re: Die Tritte versuch ich ja immer... - Elisabeth mit Fumi & Temi 07.12.04, 14:11
- Re: Für Faulpelze gibt es kein Kindergeld... ;-) - Gucci75 07.12.04, 12:34
- Vielen Dank an alle - maleja 07.12.04, 16:04