Geschrieben von Ralph am 07.12.2004, 14:48 Uhr |
Als arbeitsloser Jugendlicher...
... besteht der Kindergeldanspruch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, danach bekommt nur noch Kindergeld, wer in einer Ausbildung steckt, das wiederum längstens bis zum 27. Lebensjahr.
Ob man nach einer abgebrochenen Ausbildung nochmals Kindergeld bekommt, weiß ich allerdings nicht.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
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- @Ralph - maleja 07.12.04, 9:26
- Re: @Ralph - skorwi78 07.12.04, 9:45
- Für Faulpelze gibt es kein Kindergeld... ;-) - Ralph 07.12.04, 11:33
- Re: Für Faulpelze gibt es kein Kindergeld... ;-) - Gucci75 07.12.04, 12:34
- Als arbeitsloser Jugendlicher... - Ralph 07.12.04, 14:48
- Die Tritte versuch ich ja immer... - maleja 07.12.04, 13:38
- Re: Die Tritte versuch ich ja immer... - Elisabeth mit Fumi & Temi 07.12.04, 14:11
- Ja, stimmt natürlich schon - maleja 07.12.04, 15:09
- sei mir nicht böse!!! >:o( - sterntaler 07.12.04, 15:14
- Nein, bin Dir net böse - maleja 07.12.04, 15:24
- Re: klarer fall!! - sterntaler 07.12.04, 15:36
- Nein, bin Dir net böse - maleja 07.12.04, 15:24
- Re: Ja, stimmt natürlich schon - Elisabeth mit Fumi & Temi 07.12.04, 15:28
- sei mir nicht böse!!! >:o( - sterntaler 07.12.04, 15:14
- Ja, stimmt natürlich schon - maleja 07.12.04, 15:09
- Hallo, AUFWACHEN!!!!!!! - Ralph 07.12.04, 14:55
- Und noch einen drauf! :o) - Birgit32 07.12.04, 15:35
- Re: Die Tritte versuch ich ja immer... - Elisabeth mit Fumi & Temi 07.12.04, 14:11
- Re: Für Faulpelze gibt es kein Kindergeld... ;-) - Gucci75 07.12.04, 12:34
- Vielen Dank an alle - maleja 07.12.04, 16:04
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