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Geschrieben von Ralph am 07.12.2004, 14:48 Uhr

Als arbeitsloser Jugendlicher...

... besteht der Kindergeldanspruch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, danach bekommt nur noch Kindergeld, wer in einer Ausbildung steckt, das wiederum längstens bis zum 27. Lebensjahr.

Ob man nach einer abgebrochenen Ausbildung nochmals Kindergeld bekommt, weiß ich allerdings nicht.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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