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Geschrieben von Ralph am 07.12.2004, 11:33 Uhr

Für Faulpelze gibt es kein Kindergeld... ;-)

Hi Silvia,

das mit den 27 Jahren... ja, das stimmt, aber: Er muß IN Ausbildung sein, und nicht auf irgendein Paradies warten.

Solange er Schüler war, bestand Anspruch auf Kindergeld. Er kann jetzt, da er nichts in der Hand hat, sich beim AA arbeitslos melden und dann bei der Kindergeldkasse Kindergeld als "arbeitsloser Jugendlicher" beantragen. Das aber gibt es nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, danach ist Schluß. Erst wenn er wirklich konkret eine berufsausbildung durchläuft, lebt der Anspruch auf Kindergeld wieder auf, vorher hat er nichts.

Ich würde dem guten also mal einen tüchtigen Tritt in den Hintern geben. ;-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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