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Geschrieben von Julie am 11.01.2016, 8:51 Uhr

@ Petra und Maleja Fazit Rosenmontag

Die Verurteilung zu einer Todesstrafe im Heimatland bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Ausländer dort ein Kapitalverbrechen begangen haben muss. In einigen Ländern reicht es schon aus, homosexuell zu sein oder (als Frau) Ehebruch begangen zu haben, um zum Tod verurteilt zu werden.
Diesen Menschen Schutz zu bieten, ist Sinn und Zweck unseres Asylrechts, auf das ich trotz aller Probleme stolz bin.

 
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