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Geschrieben von wolke76 am 11.01.2016, 12:11 Uhr

Lasche Rechtssprechung?

Du, manche werden nie schlauer! Da könntest du mit 70 noch das Jugendstrafrecht anwenden.

Ob man mit 20 Jahren und 364 Tagen mehr "Jugendbonus" verdient als einen Tag später, lassen wir mal außer Acht. Nur irgendwo muss man die Grenze ja ziehen. Diese Diskussion würde man auch führen, wenn nicht 21 sondern 25 oder 15 das ausschlaggebende Alter wäre.

 
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