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Geschrieben von Suka73 am 24.08.2011, 19:46 Uhr

Notar schlampt

der Notar "schlampt" nicht in dem Moment, wo nicht ausgezahlt werden kann, weil Genehmigungen, Negativzeugnis, Löschungen im GB usw. fehlen. Das hat nichts mit dem Notar zu tun sondern mit den ÄMTERN, dann sollen sie sich dort beschweren. Nach der Beurkundung ist der Notar auch nur noch Mittelsmann, der beim Grundbuchamt, beim Finanzamt usw. die Genehmigungen einholt, wie lange die dann brauchen (und die BRAUCHEN manchmal) liegt aber nicht in seiner Hand. Bevor Ihr also zur Notarkammer geht, würde ich nachprüfen, ob von seiner SEite aus alle Genehmigungen eingeholt wurden. Wenn ja, kann er nichts anderes machen als Eure Freunde zu vertrösten (siehe oben, liegt nicht in seiner Hand) - erst wenn alles da ist, kommt es auch zur Auszahlung vom Notaranderkonto. Und warum sollte der Notar die Genehmigungen nicht einreichen, erst nach Abschluss - sprich nach Kaufpreisüberweisung kann er ja auch erst seine Rechnung stellen.

Grüßt Sue, eine ehemalige Notarfachangestellte

 
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