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Geschrieben von Christine70 am 24.08.2011, 21:34 Uhr

war bei uns auch so...

nur daß ich wußte,welche unterlagen fehlen.
bei uns konnte der notar nix für.

bei JEDEM verkauf, egal ob von privat oder nicht, hat die gemeinde das Vorkaufsrecht und muss schriftlich auf dieses verzichten und das an den notar schicken.

bei uns hat die stadt gepennt... erst war der bürgermeister in urlaub, dann die stadträte..erst als wir richtig sauer wurden, gings ganz schnell.

nicht immer auf den notar schieben. erst fragen, welche unterlagen genau fehlen.

 
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