Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von donnalüttchen am 24.08.2011, 21:00 Uhr

Normal

übernimmt ja der Käufer automatisch die Baulasten auf dem fraglichen Grundstück, es sei denn, es wurde eine Baulast gelöscht. Das dürfte aber auch unerheblich für die Rechtsgültgkeit des Kaufvertrages sein. Bei Umbaumaßnahmen bspw. spielt das eher eine Rolle; sodass die Bank deshalb noch eine eindeutige Rechtslage haben möchte, wenn der geplante Umbau möglicherweise garnicht realisierbar wäre.

Dann scheint der Fall ja doch etwas komplizierter zu sein. Normal ist etwas anderes...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.