Geschrieben von Boots2012 am 29.09.2014, 13:26 Uhr |
lilly1211
Nach 10 Jahren?
Kann nicht evtl. ein Irrtum vorliegen? Ich würde bei der Verwaltung einmal nachfragen. Ich hab keine Ahnung wie das bei Lehr-Aufträgen ist aber kann man da arbeitsrechtlich nicht doch irgendwie vorgehen?
Ich sag's nochmal: 10 JAHRE?! Das geht doch in Richtung Festanstellung. Aber vielleicht ist das der Grund, wieso ein Auftrag erteilt wird und kein Arbeits-Vertrag unterschrieben wird...... Keine Ahnung.
Wäre schade wenn das Arbeitsverhältnis so zu Ende ginge. Wie sollst Du denn die Übergabe an den Nachfolger gestalten? Dein Kurs wird sich ja jetzt nicht in Luft auflösen?!
VG
Boots
- Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - Marianna81 29.09.14, 11:58
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- grundsätzlich gilt formfreiheit - DecafLofat 29.09.14, 12:55
- Re: @Pamo - Pamo 29.09.14, 13:01
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- Re: lilly1211 - lilly1211 29.09.14, 13:02
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Re: hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - Hase67 29.09.14, 14:15
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Strudelteigteilchen 29.09.14, 13:58
- Ähnlicher Fall: kein Arbeitsverhältnis - shinead 29.09.14, 14:55
- Re: Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Boots2012 29.09.14, 15:23
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- im Arbeitsrecht immer SCHRIFTLICH; ist ne gesetzliche Formvorschrift §623 BGB - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:42
- Was Du da hast, ist ein befristeter Arbeitsvertrag und der muss nicht gekündigt werden - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:49
- Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - Kleine Wildkatze 29.09.14, 14:07
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:29
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:30
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
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