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Geschrieben von Boots2012 am 29.09.2014, 13:26 Uhr

lilly1211

Nach 10 Jahren?
Kann nicht evtl. ein Irrtum vorliegen? Ich würde bei der Verwaltung einmal nachfragen. Ich hab keine Ahnung wie das bei Lehr-Aufträgen ist aber kann man da arbeitsrechtlich nicht doch irgendwie vorgehen?
Ich sag's nochmal: 10 JAHRE?! Das geht doch in Richtung Festanstellung. Aber vielleicht ist das der Grund, wieso ein Auftrag erteilt wird und kein Arbeits-Vertrag unterschrieben wird...... Keine Ahnung.

Wäre schade wenn das Arbeitsverhältnis so zu Ende ginge. Wie sollst Du denn die Übergabe an den Nachfolger gestalten? Dein Kurs wird sich ja jetzt nicht in Luft auflösen?!

VG
Boots

 
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