Geschrieben von Strudelteigteilchen am 29.09.2014, 13:58 Uhr |
Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen....
.... weil das eben KEIN Arbeitsvertrag ist.
Wieso Übergabe? Hier geht am Mittwoch erst das Semester los, der Kurs wäre also eh neu.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - Marianna81 29.09.14, 11:58
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- grundsätzlich gilt formfreiheit - DecafLofat 29.09.14, 12:55
- Re: @Pamo - Pamo 29.09.14, 13:01
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- Re: lilly1211 - lilly1211 29.09.14, 13:02
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Re: hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - Hase67 29.09.14, 14:15
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Strudelteigteilchen 29.09.14, 13:58
- Ähnlicher Fall: kein Arbeitsverhältnis - shinead 29.09.14, 14:55
- Re: Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Boots2012 29.09.14, 15:23
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- im Arbeitsrecht immer SCHRIFTLICH; ist ne gesetzliche Formvorschrift §623 BGB - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:42
- Was Du da hast, ist ein befristeter Arbeitsvertrag und der muss nicht gekündigt werden - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:49
- Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - Kleine Wildkatze 29.09.14, 14:07
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:29
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:30
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
Die letzten 10 Beiträge
Die nachricht des wochenendes!
Shows....
Wie lange haben Eure Grundschulkinder Unterricht?
George Clooney heiratet...
Tolino shine / tolino vision
Achso, mal was Positives was Teenies angeht....
Frage zum Beitrag unten: wie läuft der deutschUnterricht ab?
Schreiben nach gehoer
Krasse Spinne am Bewegungsmelder
Gibt es eine Handyapp "DeutschlandCard"?
Shows....
Wie lange haben Eure Grundschulkinder Unterricht?
George Clooney heiratet...
Tolino shine / tolino vision
Achso, mal was Positives was Teenies angeht....
Frage zum Beitrag unten: wie läuft der deutschUnterricht ab?
Schreiben nach gehoer
Krasse Spinne am Bewegungsmelder
Gibt es eine Handyapp "DeutschlandCard"?