Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von dieElle am 29.09.2014, 14:30 Uhr

Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ...

Hallo!

Also zum Ersten: Befristungen, die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz müssen nach bestimmten Fristen entfristet werden. Wenn es sich aber um Vertretungsverträge handelt,, so ist eine mehrmalige, über mehrere Jahre gehende Befristung grundsätzlich erstmal zulässig!
Allerdings: es gibt seit geraumer Zeit verschiedene Gerichtsurteile, die sog. "Kettenarbeitsverträge" unter bestimmten Voraussetzungen für unwirksam erklärt haben. In diesen Fällen müssen die Verträge entfristet werden!
Wenn Du tatsächlich bisher immer sachliche Befristungen in Deinen Verträgen enthalten hattest (z.B Elternzeit- Mutterschutz- oder Krankheitsvertretungen), dann könnte ich mir vorstellen, dass Dein AG eine Entfristung, die u.U. jetzt notwendig wäre, umgehen möchte.
Aus der Ferne sind das allerdings nur Mutmaßungen.
Ich würde, wie schon vorgeschlagen, einen Arbeitsrechtler zu Rate ziehen und gucken, ob Du ggf. die Möglichkeit hast, auf eine Verlängerung oder gar eine Entfristung des Vertrages hinzuwirken!

LG, dieElle

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.