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von DecafLofat  am 29.09.2014, 12:55 Uhr

grundsätzlich gilt formfreiheit

bei verträgen, d h auch mündliches ist wirksam. wenn im vertrag steht, er läuft morgen aus, und dir wurde nichts abweichendes gesagt, und er wurde nicht im vorfeld irgendwie verlängert, dann gilt was im vertrag steht - auslaufen. da müssen sie dir nicht mal kündigen.
das ist nicht die feine englische art, ne KLITZEKLEINE info an dich wäre schön gewesen, aber dennoch ist es korrekt.

 
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