von DecafLofat am 29.09.2014, 12:55 Uhr |
grundsätzlich gilt formfreiheit
bei verträgen, d h auch mündliches ist wirksam. wenn im vertrag steht, er läuft morgen aus, und dir wurde nichts abweichendes gesagt, und er wurde nicht im vorfeld irgendwie verlängert, dann gilt was im vertrag steht - auslaufen. da müssen sie dir nicht mal kündigen.
das ist nicht die feine englische art, ne KLITZEKLEINE info an dich wäre schön gewesen, aber dennoch ist es korrekt.
- Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - Marianna81 29.09.14, 11:58
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- grundsätzlich gilt formfreiheit - DecafLofat 29.09.14, 12:55
- Re: @Pamo - Pamo 29.09.14, 13:01
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- Re: lilly1211 - lilly1211 29.09.14, 13:02
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Re: hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - Hase67 29.09.14, 14:15
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Strudelteigteilchen 29.09.14, 13:58
- Ähnlicher Fall: kein Arbeitsverhältnis - shinead 29.09.14, 14:55
- Re: Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Boots2012 29.09.14, 15:23
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- im Arbeitsrecht immer SCHRIFTLICH; ist ne gesetzliche Formvorschrift §623 BGB - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:42
- Was Du da hast, ist ein befristeter Arbeitsvertrag und der muss nicht gekündigt werden - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:49
- Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - Kleine Wildkatze 29.09.14, 14:07
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:29
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:30
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
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