von Kleine Wildkatze am 29.09.2014, 14:07 Uhr |
Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ...
...
also die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Thema Befristungen ist wie folgt:
nach 2 maliger Befristung gilt der Vertrag als unbefristet, egal wie der AG ihn bezeichnet;
dies gilt natürlich aber nur dann, wenn Du immer die gleiche Arbeit ausgeführt hast ... dh nicht wenn Du an verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt worden bist, dann kann der AG befristen bis in alle Ewigkeit ...
mein Tipp:
Suche Dir nen guten Arbeitsrechtler in Deiner Nähe und lass Dich beraten, ggf. macht eine Klage auf Weiterbeschäftigung bei Dir Sinn ...
VLG
- Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - Marianna81 29.09.14, 11:58
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- grundsätzlich gilt formfreiheit - DecafLofat 29.09.14, 12:55
- Re: @Pamo - Pamo 29.09.14, 13:01
- @Pamo - Marianna81 29.09.14, 12:51
- Re: lilly1211 - lilly1211 29.09.14, 13:02
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Re: hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - Hase67 29.09.14, 14:15
- hase, doch, lehrauftrag, schrieb die AP selbst - DecafLofat 29.09.14, 13:42
- Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Strudelteigteilchen 29.09.14, 13:58
- Ähnlicher Fall: kein Arbeitsverhältnis - shinead 29.09.14, 14:55
- Re: Da kann man arbeitsrechtlich schon alleine deswegen nichts machen.... - Boots2012 29.09.14, 15:23
- Re: lilly1211 - Hase67 29.09.14, 13:35
- Re: lilly1211 - Boots2012 29.09.14, 13:26
- Re: lilly1211 - Pamo 29.09.14, 12:48
- lilly1211 - Marianna81 29.09.14, 12:46
- Re: auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - lilly1211 29.09.14, 12:35
- auch wenn es sich um einen jederzeit wiederrufbaren Vertrag sich handelt? - Marianna81 29.09.14, 12:32
- im Arbeitsrecht immer SCHRIFTLICH; ist ne gesetzliche Formvorschrift §623 BGB - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:42
- Was Du da hast, ist ein befristeter Arbeitsvertrag und der muss nicht gekündigt werden - Kleine Wildkatze 29.09.14, 13:49
- Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - Kleine Wildkatze 29.09.14, 14:07
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:29
- Re: Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ... - dieElle 29.09.14, 14:30
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Re: Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Boots2012 29.09.14, 21:03
- Danke euch! es hat sich doch zum positiven geändert - Marianna81 29.09.14, 15:57
- Vor dem Arbeitsrechtler - pflaumenbaum 29.09.14, 14:40
- Re: Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? - JA - Malefizz 29.09.14, 12:03
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