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von Kleine Wildkatze  am 29.09.2014, 14:07 Uhr

Ach so, Du bist schon 10 Jahre dabei ...

...

also die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Thema Befristungen ist wie folgt:

nach 2 maliger Befristung gilt der Vertrag als unbefristet, egal wie der AG ihn bezeichnet;

dies gilt natürlich aber nur dann, wenn Du immer die gleiche Arbeit ausgeführt hast ... dh nicht wenn Du an verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt worden bist, dann kann der AG befristen bis in alle Ewigkeit ...

mein Tipp:

Suche Dir nen guten Arbeitsrechtler in Deiner Nähe und lass Dich beraten, ggf. macht eine Klage auf Weiterbeschäftigung bei Dir Sinn ...

VLG

 
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