Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 08.01.2014, 12:34 Uhr

Ich denke auch, sie sollte lieber mit ihr Klartext REDEN! Wobei...

Nein, absolut nicht.

Was beweist man denn schon damit "per Skype hast du aber am 22.12.2013 gesagt, dass...."?

Wenn es sich um eine Gerichtsverhandlung über eine Straftat handelt - okay.

Aber nachweisen, dass der eine mehr und der andere weniger liebt, der eine mehr und der andere weniger für den Dritten getan hat - was soll das? Da nützt der schönste Beweis nichts, denn es gibt keine Verpflichtungen - nur Tatsachen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.